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II. Band.
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196 XIII. Cap. Fortsetzung dieser Materie , und wie die Banken

nehme an, wenn die Bank sie bezahlet, dass sie es auf eine Anleihe thut, dienach Art der öffentlichen Fonds eingerichtet ist, wo der Gläubiger das Capi-tal nicht wieder fordern kann, da hingegen wenn Privatbürgcr an Fremdeschuldig sind, so kann das Capital allemal gefordert werden; und wenn solcheForderung plötzlich und unerwartet kommt, so geräth das Land in Noth.

Was würde aus Grosbritanien werden, wenn alles, was es an Auslän-der schuldig ist, jemals könnte eingefordert werden? Im Grunde sind es Pri-vatpersonen, die alles, was den Ausländern zukommt, schuldig sind, dennsie zahlen Interesse; aber sie zahlen diese Interesse dem Publico, und dasPub-licum zeiget sich als der Schuldner aller Ausländer, die kein Recht haben,das Capital zu fordern, obgleich der Staat selbst es loskündigen kann, wenner es ihm zuträglich findet.

Ich habe oben gesagt, dass soviele Combinationen ich nur je ausfündigmachen können, ich doch nur Einen Beweggrund entdecket, der eine Bankdazu antreiben könnte, den Credit zu einer Zeit vorzuenthalten, wenn erzürnGebrauch der einländischen Circulation gefordert würde, nämlich die Eifer-sucht auf andere Banken. Was ich damals aus den Combinationen nicht ent-decken konnte, haben seither meine Untersuchungen entwickelt.

Man sagt, dass, da die Banken an den schottischen Einwohnern einenso großen Hang zu ausländischen Manufacturen und Producten wahrgenom-men, wären sie auf dieses Mittel verfallen, den alten Credit einzuziehen, undden neuen abzuschlagen, um die Zweige der schädlichen Pracht und Ausgabenzu beschneiden.

Wenn die Ausführung eines solchen Plans sich als ein Hülfsmittel gegendas Uebel, darüber man geklaget, thätig erwiese, so würde diescrUmstand alleindie Nutzbarkeit der Banken auf Hypothek deutlicher erweisen, als alles, wasich zum Beßten dieser Einrichtung zu lagen vermögend gewesen bin.

Wir müssen daher unsere Grundsätze, zu Hülfe nehmen, um den Ein-fluß zu entdecken, den die Bank hierauf besonders haben kann.

Wir haben unter der nothwendigen und freywilligen Circulation einenUnterschied gemacht, die nothwendige hat die Bezahlung der Schulden, diefreywillige hat Kaufen zum Vorwurf.

Wir haben getagt, daß derjenige, der schuldig ist: entweder brechen,oder bezahlen muss , solange ein Schilling im Lande ist: der aber kauft, oder

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