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II. Band.
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2.14 XVII. Cap. Wann und in welchem Falle die Batiken

2u bestimmten Preisen nach den Plätzen, wohin der Wechsel gehen soll,könnten geschlossen werden; jedoch müsste man kein Monopolium zum besä-ten der Bank errichten, oder jemand die Freiheit des Wechsclhandels beneh-men, der üe zu billigern Preisen, als die Bank, liefern könnte. Doch davonwerden wir ein mehrers sagen, wenn wir zu der Lehre von Wechseln kommen.

XVII. Capitel.

Wann und in welchem Falle die Banken verbunden seyn müssen, offene

Bücher zu halten.

enn keine Nationalbank unter dienlichen Anordnungen errichtet, undjedem völlige Freiheit verstattet worden, den Handel zu unterneh-men, der seine Noten anbringen kann, so bin ich der Meinung, dass es ge-gen alle Grundsätze einer gutenStaatskunst wäre, wenn man nicht solche Ban-ken verbände, offene Bücher zu halten, in welche ein oder anderer ein or-dentliches Einsehen zu haben berechtiget wäre, um nachzusehen, auf welcherSicherheit das Papier stehe, das ein Werkzeug der Handlung, und ein Theilvon eines jeden Privateigenthnm ist, und einen allgemeinen Miscredit aufalles Papier bringen kann, falls ein Theil desselben etwa einmal durch Betrü-gerey, übles Verhalten und Unglück einer besondern Gesellschaft nicht be-zahlt werden könnte, und diese Widerwärtigkeiten verursachen kann, derenwir so oft gedacht haben.

Ich weiß, dass man gewöhnlich dawider die Inconvenienzvorwendet, dieGeheimnisse des Handels würden dadurch aufgedeckt werden; was die Geheim-nisse des Handels betrifft, diesen Punct wollen wir an einer andern Stelle untersu-chen. Aber hier, sage ich, ist die Frage von keinem Handel, der mit einiger Ge-fahr verbunden ist; und wenn jemand vermuthen kann, daß die Geschaffte einerBank jemals in einer so kitzlichen Verfassung sind, dass sie keine Einsicht er-lauben, so zeiget schon diese Vermuthung, wie nöthig es sey, solchen Ban-ken die Fortsetzung dieser Circulation nicht zu verstatten. Die einzige Ein-sicht, die das Publicum interessiret, ist, die Quantität der ausgegebenen No-ten und den Umfang und die Beschaffenheit der dafür verpfändeten Sicher-heiten zu wissen. Die Banken können keinen Schilling in Cassa haben, undihr Papier kann dennoch eben so gut seyn, als ob sie eine Million besäßen.

Solche