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XVIII. Capitel.
Ist es den Banken vortheilbaft , den Wechslern und andern Personenjwelche damit , dass sie Geld aus dem Lande schicken , Handeltreiben, Credit und Cassarechnungen zuzustehen?
I | ie Antwort auf diese Frage ist sehr kurz.
Es erhellet deutlich aus den Grundsätzen, die wir auseinanderge-setzt haben, dass es das Amt und der Nutze der Banken sey, allen Credit zugeben, die gute Sicherheit dafür geben können.
Die Ursache des Zweifels bey dieser Frage entstehet lediglich aus gewis-sen Inconvenienzen, die man vor kurzem in Schottland erfahren,hat, dieman aber nie empfunden haben würde, wenn die Banken ihren wahren Nutzenin Acht genommen, und sich mit Fonds versehen hätten, um den Anforde-rungen derer ein Genüge zu leisten, die entweder dazu verbunden sind, oderihren Vortheil dabey finden, das abzutragen, was die Nation auf die großeBalanz Ausländern schuldig ist.
Um diese Sache in ein deutliches Licht zu setzen, nehme ich an, daßvor einiger Zeit die Banken auf einmal allen Credit, den sie den Wechslernzugestanden, eingezogen hätten; und eine Unterzeichnung zu einer Geldan-leihe eröffneten, die dem gleich war, was sie die Summe zu seyn schätzenmöchten, die diese Gesellschaft von Leuten, zu Betreibung ihres Geschafftes,in dem Lande geborget hätte.
Den Grundsätzen gemäss sollten diese beyden Operationen einander diaHände bieten. Die Einziehung des Credits würde zweifelsohne die Wechslersehr verlegen gemacht haben: aber diese Verlegenheit würde vermindert seyn,solange sie noch in Privathandel! Geld zum Borgen gefunden hätten. Ueber-dem bin ich der Meinung, dass die neuere Gewohnheit bey den Wechslern,zu 4 p. C. zu borgen, ihr Daseyn der Schwierigkeit, von der Bank einen (ehrgrossen Credit zu erhalten, zu verdanken habe; und wenn es sich so verhält,so hat die Bank sich einen Verdienst von s p. C. von dem Belauf aller dieser ge-borgten Summen benommen ; denn ich halte dafür, daß die Wechsler einenCredit bey der Bank zu ? p. C. einer Anleihe zu 4 p. C. vorgezogen haben
würden.