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II. Band.
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von der königlich-sranzößschen Ban'k. 263

auf dem Marke, zum Besten der Originalsubscribenten, nach dem sie ge-sucht würden, steigen zu lassen.

Dieses Geld, das 27^00000 Livres in Münze betrug, ward zum Schiff-bau und andern Anstalten zur Betreibung des Handels angelegt.

Die Hoffnungen des Publicums wurden durch den günstigen Anscheindes vortheilhaftestenHandels sosehr vergrößert, daß es begierig mehr Actieslverlangte.

Deswegen ward einen Monat darauf im Jul. 1719 eine abermalige Aus-fertigung von foooo Actien vorgenommen, und der Preis auf 1000 Livresgesetzt. ' ’

Es muß hiebey angemerkt werden, daß alle Actien, die von der Indi-schen Compagnie ausgeliefert wurden, eine Obligation der Gesellschaft nur zu4 p. C. von dem Werth von <;oo Livres, und einen proportionirten Antheiläß-dem Gewinn der Handlung, in sich faßten, so daß das Steigen der Actiengänzlich von den Hoffnungen dieser großen Vortheile, und von dem fallen-den Preise der Zinsen herrührte:- eine Wirkung von dem Ueberflusse des Gel-des , das zum Ausleihen vorhanden war.

Aber das erhöhete damals noch ausser dem Handel ihren Werth,, daßder König, eben vor der letzten Creirung der Actien, der Compagnie dasMünz-wescn gegen eine Erkenntlichkeit von so Millionen Livres überlassen hatte.Dieses eröffnete jedem Interessenten eine Quelle des Nutzens.

Da die zuletzt ausgefertigten Actien, zu 1000 Livres jede, wirklich ver-kauft waren, so hatte es das Ansehen, daß ein so grosser Aufschlag den Regen-ten bewogen habe, fein Augenmerk weiter, als jemals, zurichten. Wir wür-den höchst ungerecht an ihm handeln, wenn wir lagen wollten, daß er vor-ausgesehen , was geschehen würde. Höchstwarscheinlicherweise sahe er esnicht voraüsy denn niemand konnte solche verworrene Begebenheiten vor-aussehen. Aber das müssen wir doch behaupten, daß er nimmermehr diedarauf folgende Operation zugelassen haben würde, wenn er sich nach solidenGrundsätzen, -oder nach den Regeln, die die allgemeine Redlichkeit erfor-dert, betragen hltte. / ;

Die viefaeCreirung der Actien geschah im Anfang des Sept. 1719.

In der Zeit zwischen der dritten und vierten Creirung übertrug der Re-gent der Compagnie die Generalpacht, die dafür dreyund eine halbe Millio-nen vorgeschossene Pacht bezahlte. Kk 2 Es