von der königlich-französischen Bank. 26 5
tung der Bank und der Indischen Gesellschaft seinen Ursprung hatte. Da dieGesellschaft eine Austheilung von 200 Livr es versprach, so schloss dasPublicum,dass ihre Vortheile sie in den Stand setzen würden, solche zu bezahlen. Undgewiss, in diesem Stücke ist das Publicum zu entschuldigen.
Es scheinet demnach, dass der zwischen dem Regenten und der Com-pagnie verabredete Plan dahin gegangen, die Actien auf diesen Werth zu er-höhen, um eine grössere Menge Noten in der Circulation zu erhalten.
Dieser sollte durch folgendes zur Ausführung gebracht werden: i) indemder Regent selbst Actien von der Compagnie kaufte; 2) indem er die Noten,die er dafür bezahlt hatte, bey der Anleihe, die die Compagnie dem Königebewilligt, wieder mit annahm; 3) indem alle öffentliche Gläubiger mit diesenwiedergeborgten Noten bezahlt werden sollten; und4) dass, wenn die Nationeinmal des Bankpapiers satt hätte, er die von der Compagnie gekaufte Actienverkaufen, sein eignes Papier wieder an sich ziehen, und es sodann vertilgenkonnte.
Durch diese Operation sollten daher alle Schulden des Reichs in Actienverwandelt, und die Compagnie, der Schuldner des Publicums in des KönigsStelle werden, der nichts weiter, als 48 Millionen, an die Gesellschaft zu be-zahlen hatte.
Durch diese Operation hatte gleichfalls der Regent alle Banknoten zu-rück zu nehmen, die er für keinen andern Werth, als zur Bezahlung derSchulden ausgestellet hatte, und weichein der Bank zahlbar waren; und ichvermuthe, dass künftig keine weiter, als gegen einen sichern Werth, aus-gegeben werden sollten.
XXX. Capitel.
Untersuchung der Bewegungsgriinde des Herzogs von Orleans bey der
Anlage des Mijsifippiplans.
V\/ enn wir nun die Bewegungsgründe des Regenten bey diesem Plan un-** tersuchen, und annehmen, daß er alles voraus sehe, was demselbenzufolge sich ereignen würde; und wenn wir ebenfalls annehmen, daß er wirk-lich glaubte, die Gesellschaft würde niemals in eine solche Verfassung kom-
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