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II. Band.
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XXX. Capitel Bewegtihpgründe

men, die Austheilung von 200 Livres, die sie von ihren Acticn verlprocheahatte, leisten zu können; mit einem Worte, wenn wir alle feine Handlun-gen auf das ärgste auslegen, so müßen wir schließen, daß sie, im Ganzen,die vollkommenste Arglist waren.

Da dieses aber, weder aus den folgenden Operationen, noch aus denallerletzten Folgen dieses Entwurfs, deutlich genug erhellet: so schreibe ichdiesem grossen Manne ungern eine Gesinnung zu, die derjenigen so geradeentgegenstehet, die ihn bey dem Antritt seiner Regentschaft belebte, als erden ihm vorgeschlagenen Plan, die Schulden gänzlich zu tilgen, so edeJmü«thig verwarf.

Ich vermuthe daher lieber, daß er in den Gedanken stand, daß dieGesellschaft vermögend seyn konnte, wegen des ihr übergebenen Münzwesens,Tabackspacht und französischen Handels, dabey er ihr noch bald hernach dieallgemeine Einnahme der Einkünfte einräumte, ihre Verpflichtungen gegendas.Publicumzu erfüllen. Ich sage, man kann solches vermuthen: alsdannverfährt man mit jedem nach Billigkeit; und des Königs Schulden waren von 80Millionen auf 48 jährlich heruntergesetzt.

Dass man vermuthen darf, dass sich die Sache so verhalte, nehme ichaus dem Dutot, der von den Einkünften der Gesellschaft folgende Berechnungmacht. 1 Th. S. 162.

Einkünfte der Indischen Gesellschaft:

An Zinsen der Gesellschaft jährlich bezahlt - - 48000000

Vortheile auf die Generalpacht - - • - lyöooooo

Dito auf die allgemeine Einnahme anderer Taxen 00000

Dito auf den Taback - - - - 2000000

Dito auf das Münzwesen - - - 4000000

Dito auf ihren Handel - - - - - rooooooo

In allem jährliches Einkommen - Zoyooooo

Wenn wir nun die Zinsen von z p. G. annehmen, so würde diese Summe zueinem Capital von 2664 Millionen hinreichen, welches mehr wäre, als alleSchulden des Reichs, für welche sie sich verbindlich gemacht hatte.

Wenn man die Sache dergestalt anstehet, so gestehe ich, dass es möglichmr , daß der Regent diesen Plan, ohne die geringste Absicht, die Gläubiger

zu