384 ^ a P‘ Zufland des öffentlichen Credits
Ein vorläufiger Schritt zu allen diesen Entwürfen war, durch eine Hand-lung der Macht die Schulden, die höhere Interessen trugen, auf den sechzehn-ten Pfenning, das ist etwas mehr als 6 p. C. (6^ p. C.) herabzusetzen. DieseMethode der Herabsetzung ist beständig, und wird noch in Frankreich ausge-führet.
Sodann schlägt er vor, mit den Gläubigern über die Summen, die sieeingenommen hatten, Rechnung zu halten; und alles, was sie je über die ge-setzmässigen Interessen empfangen, als eine Bezahlung von einem Theil desCapitals anzusehen.
Jedoch, nach geschehener Untersuchung verwirft er diesen Vorschlag.Er sagt, daß er der Billigkeit gemäß sey, aber er würde die Wirkung äussern,dass fürs Künftige aller Credit gänzlich zerstöret werden würde.
Das zweite Mittel war, den Gläubigern die Summe zu erstatten, die siewirklich für die ihnen angewiesenen Annuitäten bezahlten: aber er fand es un-möglich, dieses nach der Wahrheit zu bestimmen, weil sie die List gebrauchthatten, in ihren Contracten weit größere Summen zu setzen, als sie wirklichbezahlten. Daher verwirft er auch diesen zweiten Weg, und nimmt einen drit-ten, als den bessten Entwurf von allen, an, die Schulden abzutragen: dieserwar, die Capitale nach dem Preise zu würdigen, dazu sie, ehe der Friede ge-schlossen ward, auf dem Markte verkauft wurden.
. Diese Methode schien dem Cardinal die billigste, (wenigstens sagt er es,)und die einzige, die sich ausführen liesse: aber nach meiner Meinung war sie vonallen dreien die unumschränkteste, und am meisten despotisch; sie war demMißbrauch am meisten ausgesetzet; und den Grundsätzen des öffentlichenCredits, nach seiner jetzigen Einrichtung, am meisten entgegen. Und dochist es ein Gedanke, der, wenn er der Gerechtigkeit gemäss ausgeführet wird,bey einigen Vorfällen zu Erreichung vortrefflicher Absichten dienen kann,wie ich am gehörigen Orte bemerken werde.
Hätte er das erste Mittel angenommen, den Werth des wirklichen Vor-schusses mit Gewißheit zu bestimmen, so hatte dieser einen Schein der Ge-rechtigkeit, weil die Gläubiger darin als Wucherer vorgestellet wurden; under begegnete ihnen mit mehrerer Nachsicht, als die Gesetze zwischen Privat-personen verstatten, indem er ihnen dasjenige, was sie über die gesetzmäßi-gen Zinsen empfangen, als einen Abtrag des Vorschusses bezahlte: da aber
das