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II. Band.
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iri Frankreich vor Ludwig XIV. *3 8*5

das Geld in Kriegszeiten geborgt war, so hätte man ihnen höhere Interessen da-für zustehen müssen, als solche bey dem Abtrag in Friedenszeiten waren. Eswar demnach eine offenbare Ungerechtigkeit, dass man die Interessen zur Frie-denszeit, bey der Abrechnung mit Gläubigern , die in Kriegszeiten Gelder ge-liehen hatten, zum Grunde legen wollte,

Hätte er nach dem zweiten Entwurf die Summen, die für die gegebnenAnnuitäten bezahlet worden, ganz genau entdecken, und ihnen nach demFuß die Wiederbezahlung anbieten können: so würde dagegen weniger zu so-gen seyn, weil es ein handgreiflicher Betrug gegen den König war, daß sie indem Contract mehr benenneten, als sie bezahlt hatten.

In der dritten Methode, welcher der Cardinal Beyfall giebt, zeigt sichdie große Ungerechtigkeit, daß die alten Gläubiger des Staats, die für ihreContracte den zwölften Pfenning bezahlt, das ist, die auf 8 p. C. ungefähr ge-liehen hatten, durch diesen Entwurf vielleicht mit der Hälfte dessen, was siewirklich ausgegeben hatten, bezahlet worden wären. Will man antworten:Keine Sache sey mehr werth, als was sie zu einer besondern Zeit austragen könne,so ist solcher Einwurf nicht hinlänglich; denn während des Krieges wird eineAnnuität, die in Friedenszeiten zum zwölften Pfenning, das ist, zu 8?P-C.,gekauft ist, auf fünf fallen, falls alsdann Annuitäten zu dem Preise gekauftwerden können. Nach dem neuen Darlehn richtet sich beständig der Werthder alten Capitale: aber bey der Zurückkunft des Friedens werden sie auf ih-ren ursprünglichen Werth steigen,

Hiemit war eine andere Ungerechtigkeit verbunden, daß ein Minister,wenn er zu einer Zeit, da er für gut fand, einen Werth auf die Capitalien zu-setzen, eine Summe zu sehr hohen Interessen borgte, diesen Werth wiederheruntersetzen konnte.

Und drittens war unter allen dieses die größte Ungerechtigkeit, daß derCardinal auf die Wiedererstattung gar nicht dachte, wie wir aus dem Folgen-den sehen werden.

Es war damals eine Classe Annuitäten zu 8 p. C. angeordnet. Diese schluger vor, durch seine vorläufige Operationen wie oben auf 6 p. C. herabzusetzen.Solche Annuitäten wurden damals auf f Jahre verkauft. Diese, spricht derCardinal, müssen wir auf den Werth veßsetzen , und wenn man den Eignern ge-stattet, sie 7i Jahr zu nutzen, so werden Capital und Interessen abbezahlet seyn.

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