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II. Band.
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4.58 VIILCap. Zufällige Folgen der Ausbreitung des Credits f

Ländereien haben, etwas sehr Anzügliches hat, besonders wenn sie von ih-rem Eigenthum schwere Auflagen bezahlen müssen.

Die gründliche Einrichtung des öffentlichen Credits zielet sehr dahin ab,diese wechselseitige freundliche Gesinnungen zwischen den beiden ansehnli-chen Classen eines Volkes einzuführen, und dadurch erhält er das Gleichge-wicht unter ihnen. Die Bemittelten wünschen die Glückseligkeit derer, dieLändereien haben, zu befördern; und diese, die Sicherheit des Credits; undauf dem glücklichen Fortgang der Handlung und der Indüstrie beruhet beiderWohlstand.

Wir wollen nun die Sache so ansehen, als sie wirklich in Grosbritannienist, dass nämlich der Anwachs der öffentlichen Schulden einen erstaunendenFond von Eigenthumsgütern hervorbringet. Dieser entstehet aus denEinkünf«ten der ganzen Nation; und da er von denen angeschafft worden, welchedem Staate Geld geliehen, so ist er im eigentlichen Verstände dahin zu rechnen,was wir die Bemittelten, oder das geldhabende Interesse, nennen; dennoch ister davon sehr unterschieden, wie wir aus dem Folgenden einsehen werden.

Das Capital der öffentlichen Schulden ist derjenige Preis, der für dieden Gläubigern schuldige Annuitäten bezahlet wurde, den sie nun eben sowenig als Geld ansehen können, wie ein Landgut von dem Gutsherrn als Geldgerechnet werden kann. Dass jener Werth in Geld verwandelt werden kann,daran zweifeln wir nicht, aber das mag mit Ländereien auch geschehen.

Eigentlich sollte man unter dem geldhabenden Interesse diejenigen ver-stehen, welche Geld haben, das in keinem Fond realisiret worden, und diees im Handel, in der Indüstrie, im Handel mit Ländereien, inActien, oderauf andere ihnen selbst gefällige Weise dergestalt anlegen, dass sie sich dadurchein jährlich Einkommen verschaffen. Insofern es belegt, das ist, für einenbleibenden Werth hingegeben wird, so höret es auf, Geld zu seyn; wennes eingezogen wird, so wird es wieder zu Gelde. Es mögen demnachActien noch so oft verkauft werden, und von Hand zu Hand gehen, siebleiben doch Actien; sie können niemals zu Ländereien, niemals zu Geldewerden, bis sie ausbezahlet werden. Ich hoffe, dass dieser Begriff deut-lich und verständlich ist. Ich sehe demnach die Actien hier als einen großenTheil der unbew eglichen Güter an, sofern nämlich die Sicherheit der Regie-rung unbeweglich und gut ist; und als ein unbewegliches Eigenthum kann es

eben