Band 
II. Band.
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4 .6ö VllLCap. Zufällige Folgen der Ausbreitung des Credits,

Geld aufnehmen; und wenn er seine Ländereien durch das geborgte Geld ver-bessert, so vermehret er fein Einkommen weit über das Verhältniß der bezahl-ten Zinsen.

Es ist dannenhero nothwendig, dass bey Anlegung der Landtaxen einjeder Umstand genau verbunden wird; dass die Last aller Auflagen über einejede Classe des Volks, die im Ueberflusse lebet, gleich vertheilet werde, aberkeine andere beschwere. Wenn man die Grundsätze ordentlich auseinandersetzet, und sodann die Sache möglich findet, so haben wir Hoffnung, daßdie Staatsleute von ihrer alten Maxime werden abgehen müssen, da sie nurnach dem greifen, was ihnen am bequemsten und nächsten ist, nämlich dasLändereieneigenthum; und dass sie darauf ihr Augenmerk richten, eine Classedes Volks zu schonen, die in einem wohleingerichteten Staate niemals die Lastder geringsten proportionellen Taxe empfinden sollte: ich meine die fleifli-gen Armen,

Ich komme nun bey meiner Untersuchung zu der Natur und der Folgödes Anwachses dieser grossen Classe des Eigenthums der öffentlichen Fonds.

Was die Natur derselben anlanget, so haben wir bereits gesagt, daß siedurch die Verwandlung des Geldes in Actien, hervorgebracht wird. Wenndie Regierung borget, so leihen Leute, die Geld haben. Werden die Gelderim Lande aufgenommen, so sind sie nicht sobald eingenommen, als sie schonwieder ausgegeben werden. Und wir können voraussetzen, dass dieses Geldnicht geliehen seyn würde, wenn die Leihende es zu ihren täglichen Ausga-ben nöthig gehabt, oder einen vortheilhaftern Weg ausgefunden hätten, eszu realisiren, ausser dem Darlehn an die Regierung; es war also anzusehen,als ob es sich in dem Stand der Stockung befände; da es aber der Regierunggeliehen wurde, gerieth es in einen neuen Canal des Umlaufs.

Ferner so kam dieses Geld, das bey dem Leihenden in Stillstand gera-then war, entweder von seiner Einnahme her, welche die Ausgabe übertraf;oder von den Vortheilen seiner Industrie. In beiden Fällen ist das Land, wennman alles zusammen nimmt, weder reicher noch ärmer, als wenn es an ein*heimische Privatpersonen geliehen wäre.

Hiernächst wollen wir annehmen, als ob das Geld zu den Erfordernisseneines auswärtigen Krieges geborget wäre. In diesem Falle muß es erst, wennes ini Lande geborget und auswärts versandt wird, in Gold und Silber, als da^

Geld