Band 
II. Band.
JPEG-Download
 

466 VIII. Cap. Zufällige Folgen der Ausbreitung des Credits 7

Der Einfall, aus den wahren Werth aller Pachtgelder von Ländereien20 Seh vorn Pfunde aufzulegen, scheint uns völlig lächerlich. Ich gebe die-ses gern zu; und hätte ich Gründe entdecken können, dem Aufsteigen derLandtaxe, auf eine genaue Zahl unter 20 Schillingen, Gränzen zu fetzen: sowürde ich solche Zahl lieber, als die andere, als den äussersten Punct bestim-met haben.

Der andere Zweig der Taxen fasset die Consumtionsauflagen, Acciscnund dergleichen in sich. Den äussersten und höchsten Punct dieser Classe mussdie ausländische Handlung bestimmen., weil sich der Preis der einländifchenIndustrie gewissermaßen darnach richtet. Andere Taxen haben diese Wir-kung nicht, wie wir gehörigen Ortes zeigen werden.

Da aber der ausländische Handel zur einländifchen Industrie, Confbm-tion, Circulation u. s. f. bey keiner Nation etwas Nothwendiges ist, wie wirim andern Buche bewiesen haben; sondern nur zu der verhältnismässigen Ver-mehrung ihres Reichthums mit andern Nationen dienet: so weiss ich dem Um-fange der Proportionaltaxen keine Grenzen zu setzen, wenn die Gemeinschaftmit den Ausländern abgeschnitten werden sollte.

Ich nehme also einen Punct an, bey dessen Erreichung alle Taxen ein-halten müssen, und frage denn drittens, was daraus erfolgen wird? Ich ant-worte: Der Staat wird alsdenn alles besitzen, was von den Ländereien, vonder Consumtion, den Künsten, Handwerkern und der Handlung des Landesgehoben werden kann; kurz, alles, was man Einnahme nennen kann, wirder besitzen, und für die Gläubiger verwalten.

Wenn sich dieser Fall ereignet, so werden die Schulden gewöhnlich getil-get; denn sie werden dem ^s-nthum einverleibet. Ein Fall, der sich gemei-niglich zuträgt, wenn ein Gläubiger ein fup die Bezahlung einer demWerth desselben gleichen Schuld in Besitz nimmt.

Dann mag die Regierung fortfahren, es für die Gläubiger zu vcrwöU enund entweder dasjenige, was zu den Öffentlichen Ausgaben desselben Jahrs er-fordert- wird, einbehalten: oder, Wenn es ihr gefällig, dieser neuen Classe derEigenthümer eben die Huld, <*ic den vorigen, gemessen zu lassen, so magsie dasjenige, was sie einbehalten will, auf eine Summe einschränken, die denZinsen von dem Gelde, das sie bedarf, gleichkommt, und anfangen, nacheinem neuen System Geld aufzunehmen, bis der Belauf der Taxen einer neuen

- Gesell-