und des An wuchses der Schulden.
46;
Ich halte dieses für hinlänglich, die Natur einer Nationalfchuld einiger-massen zu beschreiben. Jch werde nun die Folgen davon untersuchen, wennsie beständig anwachset, ohne daß dienliche Maasregeln ergriffen werden, ent-weder sie abzutragen, oder in gewissen Schranken zu erhalten.
Ich werde in der Folge bey der Frage das Capital ganz beiseite setzen;und was den Belauf der Taxen anlanget, so ist es eine völlig gleichgültige Sa-che, ob das davon eingehende Geld aus einer Vermehrung schon angeordne-ter, oder aus neuen Auflagen gehoben sey. Von diesen Verwickelungen wer-den wir nachher besser reden können.
Wenn die Zinsen, welche von der Nationalschuld in England bezahltWerden, beständig bey jedem neuen Kriege zunehmen: so folgt daraus, daßzu ihrer .Bezahlung mehr Geld gehoben werden müsse. Sodann entsteht dieFrage: 1. Wie weit man die Schulden ausdehnen möge? 2. Wie weit manmit den Taxen gehen könne? 3. Und was die Folgen seyn werden, wenn jeneoder diese aufs höchste getrieben werden?
Auf die erste Frage antworte ich, daß, wenn wir die Umstände beiseitsetzen, die den stussenweisen Fortgang dieses Geschäftes unterbrechen können,ehe es zu seinem ne plus uhra gelangen kann: so kann man die Schulden, biszu dem völligen Verhältnisse, mit alle dem anwachsen lassen, was zur Bezah-lung der Zinsen, aufgebracht werden kann. Die zwote Frage betreffend, wieweit man init den Taxen gehen könne: so will ich mich hier nicht weiter zumvoraus über die Materie, welche ich im folgenden Buche abhandeln werde,einlassen, als es zur Auflösung dieser Frage nöthig ist.
Wir haben gesagt, daß die Taxen entweder die Einnahme oder dieCon-sumtion betreffen. Die Landtaxe beträgt nun ^ugiand 4 Sch. vorn Pfunde,nach dem vermuthlichen aeS Eigenthums, am welches sie einen Ein-
fluss hat; und u^nin gehören alle bewegliche und unbewegliche Güter, aus-genommen die in Ländereien belegte Gelder und einige wenige andere be-sondere Stücke.
Diese Taxe kann bis auf den vollen Werth aller unbeweglichen Gütererhöhet werden; die beweglichen Güter kann sie nicht in dem \ erhältniste be-treffen ; und derjenige Theil von dein Statut der Landtaxe, die jedes Jahr bewil-ligt wird, nach welchem auf bewegliche Güter 4 Schilling vorn Pfunde auf-erlegt werden, ist ein Beweis unserer ehemaligen Unwissenheit in der Materievon Anlegung der Taxen. Mmm 3 Der