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Allgemeines Lexicon der Künste und Wissenschaften : oder kurtze Beschreibung des Reichs der Natur, der Himmel und himmlischen Körper, der Lufft, der Erden, samt denen bekannten Gewächsen, der Thiere, Steine und Ertze, des Meeres und der darinn lebenden Geschöpffe : ingleichen aller menschlichen Handlungen, Staats-, Rechts-, Kriegs-, Policey-, Hausshaltungs- und Gelehrten Geschäffte, Handthierungen und Gewerbe, samt der Erklärung der darinn vorkommenden Kunst-Wörter und Redens-Arten ... / in gehöriger Ordnung verfasset und mit Fleiss zusammen getragen von einem Mitglied der königl. preuss. Societät der Wissenschaften [=Johann Theodor Jablonski]
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Aufbrech eil. Bey der jägerey, heiffet ei» stück wild er-öffnen und aiisliehmci!. Iagdw.

Aussadrt, Aufnahm, Aufzugs-geld. Dasjenige, soein ankömmling, der sich an einem ort niederlassen will, derObrigkeit zu entrichten pflegt.

ÄUfAer!?e,?roi,lsmr, Insgemein eine frage, die

in zweiffelstehet: eine rede,dieoffenbarlich wcderwahrrivchfalsch,und die zu beyden theilen einige Wahrscheinlichkeit hat.Insbesondere in der Mathematik, vortrag, wodurch wieetwas gethan werden möge, gefraget, oder angewiesen, unddaß es also recht geschehe, erwiesen wird. In der algebeceine frage über eine verborgene sache, die eine erforsch-undauflösung erfordert. Die auflösung kan entweder nur aufeineoder aufmehr arten geschehen, und daher wird eine aufgäbebesihoänckt oder rinbcfchvänckt,kroblou>L steterininsrumLur iuäerermiurruiu, gcnennet. Mehrere gattungen deraufgaben erzehlet OLS--E.

Au^Zes>Ht, Dann,kroclLi7iLtto, ktEconir fponfaliria:

Abkündigung zweyer Personen, so sich inden ehestand begeben wollen. Nach den gemeinen kirchen-rechten soll dieselbe drey unterschiedliche mahl nach einandergeschehen, und kan ohne nachlassung der hohen obrigkeit nichtunterlassen werden.

Auftses^, Agio, Aufwechsel, LoUz'bus, Unter

den^kaufleuten heiffet es -l»io. Dasjenige, so bey Umse-tzung der müntz oder schlicssung eines Wechsels dem Wechslerals ein gewinn bezahlet wird. Das aufgeld ist ungleich,undrichtet sich theils nach dem inerlichen werth des geldes,theilsnachdem gebrauch und gang der müntz - sotten, theils nachdem lauffder Handlung. Das erste hat seinen gründ in derfache selbst, dieweil dadurch der werth der leichten müiike ge-gen eine schwere erfüllt, und gleich gemacht wird. Die letz-ten fälle sind äusserlich, und werden durch die zeit und um-stände nach menschlicher willkühr gemäßiget. Hieven han-delt ausführlich Maopeog.

AufZesteckk, Aufgespießet, Enfilirt: In der

wapcn-knnst/weim eine kröne, ring, oder ander dergleichenrundes und offenes ding über einen balcken, laiche, u. d. g. ge-steckt ist. Schumach.

Aufheber, Llovscorium, Ein instrument

der wund-Lrtzte,mit welchem sie die eingedruckte Hirnschaleaufhebe». Roth.

Aufkaufs, Fl'wkauff, Auf- oder Für- käuffev: Uromer-cacor, kropols, Der eine waar absonderlich

kvrn-und andere eßwaaren, nicht zu eigenem gebrauch, son-dern auf wicderrerkauff einkaufft. Dieses ist auf gewissemaaße nicht nur zuläßig, sondern offt nütz und nöthig. Wennes aber aufeine wucherliche weise geschiehet, und eine theu-rung oder unmäßigen gewinn angesehen, ist es i» gött-undweltlichen rechten verboten, und wird in einem wohlbcstell-ren regiment mit aller behutsamkeit abgestellet, dahin denndie marckt-und andere ordnunge» zielen. Wo auch derglei-chen durch gewohnheit, herkommen oder absonderliches l?ri-vlli-sium etwa eingeführt, muß es aufs genaueste einge-schränckt, und ja nicht erstreckt werden. Wie denn gewisseumstände vorkommen, da entweder dem gemeinen wese» ei-nen nutzen zuzuwenden, oder eine Handlung und gewerb em-por zu dringen, der alleinige kauff-und Verkaufs gewisser waa-ren entweder der vdrigkcir vorbehalten, oder gemeinen Per-sonen verliehen wird, welches absonderlich ein blonopo-Uuin.ernig-kaussvder zwang-kauffheisset. Wiewol nundieselben insgemein verhasset und schädlich geachtet werden,kbonen sie doch in solchen fällen gut und zuläßig seyn. Was

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auf

. dabey alsdenn M beobachten, s. ktbü«.

AufkÜlldiZUNZ, Aufsagung, Loßkunde: kenuiie,---.^ rio, Kevocorlo: /eevorscw». Aufhebung eines geschlosse-nen Handels, kauffs, miethe, darlchns, u. d. g. In den er-sten fällen hat dieselbe nicht allezeit statt; in den lekten ben-den, wenn keine gewisse zeit verglichen, kan sie allezeit gesche-hen, dergestalt, daß derselben nach einer gewissen frist, welchegewöhnlichaufdreymonathinausgesetzet wird, nachgelebet^ werden müsse. Li,»,.

AtlslttsftifA, Leülo, Im l-ehn-rccht,auf>

> gcbung der lehen, und Übertragung derselben an den käuffcrdes lehn-gutcs. Wen« solche nicht geschiehet, und zwar mitdes iehn-heml gutem willen, ist der vcrkausser der lehn ver-lustig , und kan sie der lehns-herr einziehen. Wenn auchschon das gut gerichtlich verkaufst würde, ist dir ausiaffungdennoch nöthig, oder es kan der lehn - träger das gut wiederablöse». Es kan aber der lehn - träger, wenn er es zu theil,weigert, darzu angehalten werden. Daneben wird gemei-niglich eine lehn-waav, oder handlohii, nach Proportiondes kauff-fchilli»gs,vdcr ein gewi sses zum lebugelv von demkäuffer,vvn dem verkäuffer aber ein aufiafi-geld bezahlet.Seckend, ör/oÄ. Lb»r.

Auflassung der güter nach Sachsen-recht ist, wen ehe-leute ein-ander beyderseits übergeben, was sie haben, es sey überhaupt,oder niit auszug eines theils, so sie andern bescheiden,Auflassung. In bcrgwerckc». Wenn ein gebäude eingestel-let, und nicht weiter gebauet wird; wen» die gewercke keinezubusse mehr geben wollen, spricht man, sie haben dre zech«aufgelassen, sie ist auflößig geworden. Rößl.

Atkf^ößtttI, R-stuLo, I» der mathenratic,

wenn bey einer vorgelegten aufgäbe, die zu einer vergleich»»-gebrachte umstände, durch allerhand Vortheile stückweise alsoferner versetzet werden, daß doch allezeit eine glcichhcit zwi-schen beyden bleibe, und zuletzt aus einer feite der vornehmsteunbekannte und gesuchte umstand, auf der ander» lauter be-kannte sich finden, und einander gleich werde«. Sturm.

Aufnahm-geld, f. Auffahrt-geld.

AufrieytiNkeik,RcLliniäo suimi, 8incerikor: O,s»-

! c/a-o, Kuc-o-. Eine tugcnd, nach welcher der mensch oh-ne betrug und Hinterlist handelt, und in werten und werckeunichts anders vcrmerckm lässet, als was er wahrhafftig mei-net. Nicht, daß er alles ohn unterscheid von sich sage, auchwenn andern damit nicht gedienct, ihm aber geschadet wird,denn solches wäre eine Unbesonnenheit, wie Salvmv diese»unterscheid nachdencklich machet, Spruchw. 29. v.n.pred.ro.v. r. sonder» allein, daß er nichts rede oder thue, wodurchsein nächster zu seinem schaden irre gemacht, und verführetwerde, vielweniger aber, daß er ihn mit fleiß zu betrüge«suche. Dieser tugend wird entgegen gefttzet die falschheit,welche anders redet als sie dencket, der betmig,weicher durchlisi und lügen dem nächsten zu schaden suchet, und die Ver-stellung, die sich eines andern scheins anmaßet,als ihre wah-re beschaffenheit erfordert.

Aufriß, s-R:ß.

Aufruft', Aufstand, Lcstitic», Lvrgtt'a»

Unruhe, so von den Unterthanen aus Widersetzlichkeitund ungehorsam gegen ihre höchste oder mittelbare obrigkeiterwecket wird. Aufruhr hat allezeit eine« schein und ver-wand des gemeinen besten, und der Herstellung gemeiner rech-te und sreyheit, sie nimmt aber selten ein gutes ende, und ge-reicht mehrentheils den anstifftern zu ihrem eigcuen Unter-gang. Wen» auch der ausschlag nicht so böse wäre, so ist siedoch «in solch Heil-mittel welches ärger als der schade. DieH aufrührt»