von Corsica. 1-sr
erhellet, daß sie kein Mistrauen in die Franzosensetzten, welche, wie sie glaubten, kerne Feindseligkei-ten
der Heit wie lange sie daselbst bleiben sollen, und voneinigen andern Artikeln, welche diese Unternehmung be«treffen, verbreitet. Um dieser Ursachen willen hat da-her die Landesregierung vor unumgänglich nöthig erach-tet, einen besonder» Congrsß aller Personen, die in derhöchsten Landesregierung als Staatsräthe sitzen, wie auchaller Präsidenten der Provinzen, der Commissarien sieden Bieven, und aller andern angesehenen Oberhäupterdes Reichs anzuordnen, um sich wegen der Entschließun-gen zu berathschlagen, die man in Ansehung dieses fürdie Nation nur allzuwichtigcn Vorfalls zu fassen hat.
Ob man nun gleich vermuthen muß, daß die Absich-ten Sr. ailerchristlichsten Majestät bey dieser Unterneh-mung nicht ausdrücklich auf einen Krieg wider eine Na-tion gerichtet sind, die man allezeit wegen ihrer aufrich-tigen und dienstfertige» Gesinnungen gegen die französi-sche Krone hochgeschätzet hat, und deswegen zu ande-rer Zeit den besondern Schutz der glorwürdigke» Vor-fahren derselben genossen hat? so können doch die Cvrseirdiese französischen Truppen, die gleichwohl zur Verthei-digung der Plätze bestimmt sind, welche die Genuesernoch besitzen, nicht anders als Hülfstruppen der Repu-blik ansehen, bis sie nicht von allen Artikeln des vorkurzen mit der besagten Republik IN Absicht aus dieseUnternehmung geschlossenen TraetakS eine hinlänglicheNachricht erhalten.
Damit man unterdessen nun alle mögliche Vorsichtgebrauche, und die zur Erhaltung der öffentlichen Si-cherheit bequemsten MaaSregeln ergreife? so hak matteinige Entschließungen in folgenden Artikeln einmüthigabgefaßt und fest gesetzt r
Erstlich, wird man ein besonderes Kriegsesllegi'um,welches die höchste Landesregierung ernennen wird, ausverschiedenen Personen aller Provinzen errichten, wel-ches über die genaue und strenge Beobachtung des vierund dreyßigsten Artikels der letzter» Berathschlagung,
des