von Corsica. i6l
Regierung widersetzten. Man sollte hicrbcy denWahlspurch der Holländer, kttanAimur ü LoIIieli-' mur, (wir gehen ;n Grunde, wenn wir aneinanderstoßen,) bey jeder Nation den Gemüthern der Men-schen, in allen Ständen, einzuprägen suchen; beyeinem neu eingerichteten Staate würde dieses dop-pelt nöthig seyn.
Paoli gab daher den Lehnsherren in so weitnach, daß sie sür ihre Personen bey den Magistratender Provinzen, in welchen ihre Gerichtsbarkeit be-findlich war, keine Rechenschaft ablegen sollten.Er räumete ihnen die Macht ein, daß sie Streitsa-chen unter den Bauern, auf lhren Lehngütern, ent-scheiden könnten, ohne daß sie den Proviuzialobrig»ketten von ihren Urtheilen Rechenschaft zu geben nö-thig hatten, und nur unmittelbar unter dem Staats-rathe und Syndicatgcrichte steifen sollten.
Auf diese Weise haben die Lehnsherren denschmeichelhaften Vorzug eines gewissen Grades vonAnsetzn, indem sie den Aemtern der Gcmciuevater,der Podesta und Provinzialobrigkeiten, nicht unter-worfen sind. Da sie aber eben so wohl, wie diese,der höhern Gerichtsbarkeit unterworfen sind; so kön-nen sie ihre Macht nicht mißbrauchen, und stellenvielmehr, bey dem Genuß eines Vorrechtes vor demübrigen Adel, eine beträchtliche Menge von Rich-tern vor, die unter dem rohen und ungesittetenVolke die Verbesserung der Sitten befördern helfen.
Auf solche Art sind die erblichen Lehnsgcrichtein Eorsica durch einen glücklichen Zufall und durch
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