l2 Geschichte der kön. franz. Akademie
„nige vorgeschlagen, damit Se. Majestät einen davon er-„wähle.
7 .
„Um die Stellen der Beysitzer zu besetzen, wählet die„Akademie zween Personen, von denen nur einer aus der„Zahl der Schüler seyn kann. Diese werden dem Könige„vorgeschlagen, damit er einen davon wähle.
8 .
„Um die Stellen der Schüler zu besehen, kann jeder„der Besoldeten sich einen wählen, den er der Gesellschaft„zur Ueberlegung vorstellet; und wenn derselbe die mehre-ren Stimmen erhält, so wird er Sr. Majestät vorge-schlagen.
9 -
„Niemand kann dem Könige, zu irgend einer von be«„nannten Stellen der Akademie, vorgeschlagen werden, des-„sen gute Sitten und Redlichkeit nicht bekannt sind.
ro.
„So kann auch keiner vorgeschlagen werden, der ein„Ordensmann ist, und mit einem Orden der Religion in Ver-bindung steht : es müßte denn nur zu Ersetzung einer„Ehrenstelle seyn.
n.
„Keiner kann dem Könige zum Besoldeten oder Bey-„sitzer vorgeschlagen werden, der sich nicht durch irgend ein„ansehnliches Werk bekannt gemacht hätte.
12 .
„Niemand kann zum Besoldeten oder Beysitzer in„Vorschlag gebracht werden, der nicht wenigstens fünf und„zwanzig Jahre alt ist.
rz.
„Keiner kann zum Schüler vorgeschlagen werden, der„nicht wenigstens zwanzig Jahre alt ist.
14.
„Die ordentlichen Versammlungen der Akademie sol-len im souvre, alle Dingstage und Freytage geschehen.
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