126 XII. Simon
XU.
Hmn Simons Abhandlung von
den Zurufen.
Zurufe sind zwar zu aller Zeit und in allen Lan-dern üblich gewesen; allein niemals weder so hau-fig noch so sonderbar als unter den römischen Kai-sern. Das römische Volk, welches fast ganz allein vonder Freygebigkeit des Prinzen leben mußte, und der Rath,der nur noch einen bloßen Schatten seines ehemaligen Anse-hens übrig hatte, suchten dem Regenten ihre Ergebenheitdurch die schmäuchelhaftesten Lobsprüche und durch die herr-lichsten Benennungen zu bezeugen. Diese Verderbnißschlich sich so gar in die Uebungen der Gelehrten ein, welchebey der öffentlichen Vorlesung ihrer Arbeiten, Beyfallsuchten.
Man kann daher diese Zurüfe auf drey folgende Arteneinschränken: auf die Zurüfe des Volks, des Senats undder Versammlungen der Gelehrten ; und in dieser Ord-nung hat Herr Simon sie im ^ozten Jahre bey der Aka-demie abgehandelt.
Aus den gewöhnlichen Vorrednern und Schlüssen deralten Lustspiele, erhellet, daß die Zurüfe, so gar in den Schau-spielen und von Anfang der Republik an, nichts unbekann-tes gewesen ; allein sie waren ungekünstelt, klanluü tuncarte carebat, sagt Ovrdius. Es war nur ein undeutli-ches Geschrey ; nach der Zeit aber ward es eine Art vonConcert. Der Gesang von welchem phädrus redet,I.aewre incolumiz llnins lliluo krincipe, welcher für denAugust war gemacht worden, und das lächerliche Verse-hen eines Flötenspielers, Namens krinceps verursachte, be-merket zur Gnüge, daß die musikalischen Zurüfe schon zuAugusts Zeiten gewöhnlich waren, keuertenrem ex pro-
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