von den römischen Namen. ,75
schlechte nur den Zunamen des Astes, aus welchem sie ab.stammten. Wie z. E. p. Cornelius Gcipio, den <Q.Cäcilius Metellus plus an Kindeöstatt aufgenommenhatte, sich (l). Merellus Gcipio nannte.
In dem Falle der Freylassung, hatten die Sklaven,welche, außer ihrer allgemeinen Benennung, die aus denNamen ihrer Herren gezogen war, z. E. Lucipores, Mar-ciporcs, Muintipores, noch eine Art von Zunamen, diedazu diente, daß sie sich von einander unterschieden; diesenZunamen nun behielten sie bey, und setzten ihn zu dem Na-men und Vornamen ihrer Herren. So ward Andronicusder Dichter, welchen dl i. Livius Galinator freygelassenhatte, M- Livius Andronicus genannt. Waren sieaber auf jemandes Fürbitte losgelassen, so setzten sie zuwei,len dem Geschlechtsnamen ihrer Herren, noch den Vorna-men desjenigen bey, der ihnen die Freyheit erbethen hatte.So machte es Pomponius Dionyslus, ein Freyge-lassener des Atticus, von welchem in Cicerone Briefenan den Arricus geredet wird s4 6
Wenn endlich ein Fremdling römischer Bürger ward,so hielt er es für seine Pflicht, den Vornamen und den Na-men desjenigen anzunehmen, der ihm diese Wohlthat zuwe-ge gebracht hatte. So nahm Demetrius Megas, vonwelchem Cicero redet, den Namen und Zunamen des Do-labella an und nennte sich p. Cornelius.
Man muß bemerken, daß im ersten Falle, diejenigen,die an Kindesstatt aufgenommen waren, den Stand desje-nigen erhielten, der sie aufnahm, und daß sie also Patricierwurden, wenn sie in ein patricisches Geschlecht aufgenom-men wurden; in den zween andern Fällen aber, blieben dieFreygelassenen, oder die als Bürger aufgenommen wurden,allezeit plebeier.
Dieß ist nun das merkwürdigste bey dem verschiede-nen Gebrauche, den die Römer von diesen dreyerley Namenhatten. Sie hatten aber auch noch verschiedene andere Be-
nennun-