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Erster Theil.
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174 xxm. Boindin

ser Zahl sind, und sich nicht auf ein lus endigen, sindgewiß Zunamen.

z. Gab es auch Zunamen, die^ sich mit ius endigten,und was noch mehr ist, so übertrifft ihre Zahl die Zahl derGeschlechtsnamen. Man hat kein gewisses Merkmaal,woran man sie erkennen kann, und wenn sie verseht sind;so kann man sie, ohne eine große Kenntniß der römischenGeschlechter, schwerlich erkennen.

Die dritte Schwierigkeit rühret daher, daß die Römerzuweilen zweenGeschlechtönamen,oder zum mindestendenNa-men eineöGeschlechkS und den erblichen Zunamen eines andernhatten. Dieser Gebrauch galt in dreyerley Fallen, r. Wennein Bürger aus einem Geschlechte durch Aufnehmung anKindesstatt, in ein anderes trat. 2. Wenn ein Sklavevon seinem Herrn frey gelassen ward; und z. wenn einFremder durch den Beystand irgend eines Bürgers das rö-mische Bürgerrecht erhielt.

Im ersten Falle, nahm derjenige, der als Kind auf-genommen worden war, den Namen, ja auch wohl denVornamen und Zunamen derjenigen Familie an, in die ertrat; aber, um doch auch etwas von seinem Ursprünge zubehalten, so fügte er den Namen desjenigen Geschlechts,welches ihn aufgenommen hatte, den Namen des Geschlechtsbey, aus welchem er entsprossen war, oder doch einen vonden Zunamen, die zur Unterscheidung der abstammendenZweige dieneten: denn es war bald so, bald anders gebräuch-lich. Einige begnügten sich damit, daß sie ihrem neuenNamen, den Namen ihres ersten Geschlechts beyfügten undihm das Ansehen eines Zunamens gaben. Augustusz. E. der vor seiner Aufnahme an Kindesstatt C.C>craviushieß, ließ sich C. Julius Cäsar Dccavianus nennen. An-dere wollten den Namen ihres Geschlechts ohne alle Verän-derung beybehalten. Z.E. C. Cäcilius,welchen plimusSe-cundus an Kindesstatt aufnahm, nannte sich seitdem C- Pli-nius Cäcilius Secundus und nicht C. plinius GecundusCäcilianus. Andere endlich behielten von ihrem ersten Ge.

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