XXXII.
Herrn Baudelots Abhandlung,
von der Nacktheit der Athleten in den
griechischen Spielen.
A?Z^er HerrTournefort zeigte im 1706 Jahre bey seinerRückkunft aus der Levante,' einigen Mitgliedernder Akademie, und unter andern dem Herrn Bau--delor, die Zeichnung von einem halberhabenen marmornenalten Schnitzwerke (Lss-reliek), welches er in einer vonden archipelagisthen Inseln gesehen. Selbiges stellteeinen kleinen Tempel vor, dahin ein nackter Mensch an-zugelangen schien, der nur bloß eine Art von Hut auf demKopfe hatte. Diesem Menschen folgte ein Pferd und demPferde eine Frauensperson mit einem Kleide in langen Fal-ten , bekleidet. Nachdem nun Herr Baudelsr vielerleyMuthmaßungen angegeben, um die wahre Sache festzuse-tzen, die man auf diesem Marmor ausdrücken wollen, sohielt er sich am meisten bey folgender auf; nämlich, daßselbiger einen jungen Athleten vorstellete, der, in Beglei-tung seiner Frauen oder Mutter, erst ein Opfer thun gien-ge, ehe er sich zu den olympischen Spielen verfügete. Daer nun seine vornehmsten Beweise aus der Nacktheit desMenschen und aus der Art von Hute, genannt
hernahm, die die jungen Athleten besonders zutragen pfleg-ten, so bemühete er sich auch sonderlich den eigentlichen Zeit-punct ihrer völligen Entblößung bey den griechischen Spie-len, festzusetzen.
Man giebt zu, daß Herkules, als er die olympischenSpiele eingesetzt, den Athleten das Gesetz gegeben nackendju erscheinen. Gleichwohl verhinderte dieß Gesetz sie nicht,dasjenige, was die Schamhaftigkeit zu verdecken befiehlt,
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