2Za xi.iv. Vaillank,
ist das vierte vom Geprimius Severus, welcher die Frey-gebigkeit gemeinschaftlich mit ihm ausrichtete, als er ihmden Titel Augustus beylegte, und ihn mit derplaurillavermählete. Es sind also von des Caracalla neun Con-giarien, die fünf erstem, seines Vaters fünf letztem, an denener Theil gehabt und sie folglich sich zugerechnet.
Was den Geta betrifft, so fangt die erste von denenfünf Freygebigkellen, die man von ihm hat, von des Sepri-mius Severus seiner fünften an, die er bey der Feyerlich-keit der sacularischen Spiele austheilte, und an deren Aus-theilung (stiern mit dem Kaiser seinem Vater und dem Ca-racalla, Theil hatte. Makrin, der dem Caracalla folgte,ließ bey seiner Gelangung zum Kaiserthume dem Volke einCongiarium austheilen. Unter seinem Nachfolger Helio-gabalus zahlt man deren drey, und unter dem SeverusAlexander fünf. lTlaximin ließ ebenfalls bey feiner Ge-langung zum Throne dem Volke ein Congiarium austheilen.Nachdem Balbin und Pupian, von dem Senate zu Kai-sern waren erkläret worden, so gaben sie beyde gemeinschaft-lich dem Volke ein Congiarium. Nach ihrem Tode kamGordian mit dem Zunamen der Fromme, zum Kaiser-thume, und theilte in einer noch nicht sechsjährigen Regie-rung fünf Congiarien aus. Philippus sein Nachfolger,theilte drey aus, und Trajanus Decius ein einziges, wennman sich auf dessen Münzen verläßt. Trebonianus Gallusund sein Sohn Volustanus theilten ebenfalls ein jeder fürsich, oder beyde gemeinschaftlich, einige aus; denn auf dieserbeydenPrinzen Schaupfennigen, steht die Umschrift: Uiber-ili-nn;Gleichwohl könnte man muthmaßen, daß, daTr.boniamis Gallus sogleich durch die Stirnen des Raths,mit dem Hostrlianus zugleich als Kaiser erkannt worden, erauch zwey Congiaria hätte austheilen müssen; das erste, beyseiner Gelangung zum Throne, und das andere, als er nachHostilians Tode seinen SohnVolustan für einen Augusterklärte. Die Münzen, lehren uns, daß Valcrian und Gal-lien, sein Sohn, drey gemeinschaftliche Congiarien unter
das