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xm. Morins Abhandlung,
XNI.
Hm. Morins Abhandlung,
von den Vorrechten der rechten Hand.
i 7 r z.
Liebe zur Billigkeit hat so viel Gewalt über dasHerz des Herrn Morin, daß er nicht ohne Wi-derwillen die Ungleichheit erdulden kann, welchedie Gewohnheit, die Vorurtheile, oder die Erziehung un-ter der rechten und linken Hand eingeführet haben. Mandurchsuche doch, sagte er, im i7izten Jahre, in einer seinerakademischen Vorlesungen, alle Jahrbücher; man durch-wühle alle Archive, so wird es einem schwer fallen, Stel-len zu finden, welche der rechten Hand irgend ein Vorrechtüber die linke ertheilen. Die rechte Hand ist zwar, wieman voraus seht, schon im Besitze; allein dieser Grundthut gelehrten Leuten keine Genüge: vor ihren Richterstüh-ien hat dieses scheinbare Recht, ohne Beweis, nicht meh-rere Kraft, als das Recht der Dienstbarkeit bey den Rechks-gelehrten hat. In der Critik giebt es keine Verjährung.Diese Schutzpatroninn des menschlichen Geschlechts beschützetselten die Wahrheit, aber wohl oftmals den Irrthum unddie mit Gewalt entrissenen widerrechtlichen Vorzüge. Inder Litteratur, in der Naturkunde, und vielleicht noch an-derwärts, giebt es hundert Beyspiele davon: und es könntewohl seyn, daß eben diese Gewohnheit, in ihren Aussprüchenzum Vortheile der rechten Hand, nichts gegründeter wäre;wie man bald aus Proben sehen wird, die aus dem natür-lichen, bürgerlichen und Kirchcnrechte gezogen worden.
Es ist eine gewisse und erwiesene Wahrheit, daß dieNatur, gleich einer weifen Mutter, ihre Gaben, den ge-paarten