- im i B. Samuelis. 127
Vorrechts angemaßet, welches keiner weltlichen Machtzustand.
Die Worte der heiligen Schrift regele Zacerclotium,gaben also kein Recht auf die Gerichtsbarkeit, und das Amtder Priester; so wenig als sie den Hohenpriestern ein Rechtauf irgend etwas ertheilten, so den Staat angieng. Je,sus Christus selbst, welcher der höchste und oberste Prie-ster war, hat sich selbst, in dieser Gestalt, niemals in welt-liche Händel gemischt.
David war vom Gesetze gar zu gut unterrichtet, unddemselben viel zu gehorsam, als daß man glauben sollte, erhabe etwas dagegen unternommen. Wir wollen denken,dieser König, der nach Gottes Herzen war, werde allezeitdie Rechte des Priesterkhumö verehret haben: und da erwegen einer sehr wichtigen Sache das Orakel befragen wol-len , die das Heil seines Staates betraf; so habe er denHohenpriester nur gebethen, näher zu ihm zu kommen, da-mit er die Antwort des lebendigen Gottes, von ihm destogeschwinder vernehmen könnte.
Endlich, und ohne daß man hier alles das anführenmag, was die Rabbiner« und Ausleger von der Stelle sa-gen , die zu dieser Untersuchung Anlaß gegeben, so scheintselbst in der heiligen Schrift eine Stelle zu seyn, die Herrnpinarrs Meynung bestätigen kann , und von welcher eswunderbar genug ist, daß man sich bey dieser Streitfragenicht darauf beruffen hat. Salomo, verwies nach DavidsTode, den Hohenpriester Abiathar aufsein Landgut, undsagte ihm: ob er gleich des Todes würdig sey; so vergäbeer ih«n doch, weil er das Ephod vor seinem Vatergetragen, k B. der Rön. am 2. Cap.
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