XIX. Der Akademie Gedanken rc. »47
Auf diese Fragen antwortete man folgendergestait:
1. Daß Johann Beleth, der im zwölften Jahrhun-derte gelebet hat, und von welchem wir einen Tractatüber die Kirchengebräuche besitzen, von der Gewohnheitredet, Weihwasser, Kohlen und Räucherwerk in die Grä-ber zu thun: und dieß trägt er als eine zu seiner Zeitganz gemeine Sache vor. Wenn der Körper des Ver-storbenen, saget dieser Schriftsteller, in das Grab gelegtworden ist, iüliic 3gua apponitur beneclicla, ac prunLcnm lbure. Er sehet hinzu, daß das Weihwasser dieTeufel abhalten soll, sich der Leiche nicht zu nahen; dasRaucherpulver soll den Gestank vertreiben, und die Koh-len sollen anzeigen, daß dieses Erdreich nicht zu den gemei-nen Arbeiten gebrauchet werden soll.
2. Daß dieser Gebrauch zu Wilhelm Durands,Bischofs von Wende Zeiten, welcher im i2tz6 Jahre ge-storben ist, schon etwas nachzulassen angefangen, .indemderselbe bemerket, daß er nur noch an einigen OrtenÜblich sey. veincie ponitur caäaver in ißelunca, in«zu», in guibuscisin ioci8 Komtur gt^ua beneciiöka, A^runn cum tburo.
z. Daß es mit der Gewohnheit, die Todten in oderneben der Kirche zu begraben, eben so sey. JohannBelerh entscheidet im 159 Cap. gänzlich: daß nur die
Körper der Heiligen, oder die dafür gehalten werden,
in die Kirche begraben werden sollen: Ocrce nuliuin cor-PU8 in kcclelia clobct lepeiiri, nili link corpors lanöko-ruin katnnn, gui öicunmr ?mroni, icl clk clotenlores;ipll enim meritiü srÜ8 tvtsin pstri^in clesenclunr. 8eäcscteri circa Tcclellam llebcnt lepeliri.
4. Daß Wilhelm Durand diese Erlaubniß etwasweiter ausgedehner hat: 8-,nc- non rieben: nnrne»
inkra bicclclignr sepcliri; und ein wenig weiter unten:dlullum erZo corpus ciebet in llcclsNir sut zirope sl-
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