Band 
Neunter Theil.
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aus dem Plato von Gesetzen.' 22,

keit haben, und endlich unter einander nur Abbildungen voneinerley Natur sind, dergleichen die Wirkungen der Male.rey, der Musik, und der andern Künste sind, die ihnen glei-chen. Giebt es deren ja einige, die etwas wirklichers her-vorbringen, so kömmt es daher: daß diese Künste ihre Machtmit der Macht der Natur vereinigen; wie z. E. die 'Ar-zeneykunst, der Feldbau, und die Gymnastik, thun. Siesetzen hinzu, daß die Regierungskunst, nur sehr wenig mitder Natur und viel mit der Kunst gemein habe: folglichist die Gesetzgeberey nicht der Natur, sondern der menschli-chen Kunst zuzuschreiben; und daher kömmt es, daß dieVerordnungen der Gesetzgeber so wenig Wahrheit bey sichführen.

Sie sagen: anfänglich hat die Kunst die Götter er»dacht: die Natur hat ihnen ihr Daseyn nicht gegeben; son-dern die Gesetze, welche die Menschen sich vorgeschrieben ha-ben. Einige haben sich Götter von dieser Art, andere voneiner andern gemachet: nachdem die verschiedenen Verträgees mit sich gebracht, die sie untereinander aufgerichtet haben.

Da6, was man schöne Thaten nennet, sind ihrer Na-tur nach dieß, oder jenes; den Gesetzen nach, sind sie waSanders. Was die gerechten Handlungen anbetrifft, um diegewöhnliche «prache zu reden: so giebt es deren in der Ord-nung der Natur gar keine. Wir sehen wie die Menschenin Ansehung derselben uneins sind und dieselben Sachenverändern. Wann nun diese Veränderungen einmal aus-gemachet sind, so bekommen sie ein Ansehen: es ist aberklar, daß die Natur keinen Theil daran hat, und die Kunstallein deren Urheber ist.

Diese ganze Lehre, Rlmias, wird der Jugend durchPrivatpersonen beygebracht, die sich mit dem Namen derWeisen, oder der Dichter zieren, und behaupten: daß nichtsgerecht sey, als was der Nutzen des Stärkern erfodert hak

anzu-