Band 
Neunter Theil.
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über einer Aufschrift zu Brumt. zz-

als von einem deutschen Volke reden, welches in AnsehungFrankreichs jenseit dem Rheins gelegen.

Allein, er meynet, man sey zu diesem verneinendenBeweise nicht einmal verbunden. Herr Gchöpskn ge?sieht selbst:

1. Daß die Triboker sich nicht zu Ariovists Zeitenin Gallien haben niederlassen können.

2. Daß sie zu Cäsars Lebzeiten daselbst ihren Wohn-platz gehabt.

Folglich muß nach dem Herrn Freret diese Nieder-lassung vor Ariovists Vertreibung, oder in derjenigen Zeitgeschehen seyn, welche zwischen dieser Begebenheit und demAufsätze von Julius Cäsars Nachrichten verstoßen ist.

Herr Scböpssm nimmt diesen letzten Zeitpunct bisauf das 4;ste Jahr vor Christo zurück; folglich muß er ineinem von denen dreizehn Jahren, welche seit dem zzsteubis zum 4zsten Jahre verflossen sind, den blebergang derTriboker nach Gastren festsetzen.

Es kömmt hier nicht darauf an, so gar genau die Zeitzu bestimmen, in welcher Cäsar seine Nachrichten aufgese-tzet hat. Herr Lrerer glaubst, es sey genug, wenn maunur die Augen auf den Text seiner Commentarien selbstwirft, um überzeuget zu werden: daß man nothwendig das-jenige, was er von der Niederlassung der Triboker saget,auf diejenige Zeit legen müsse, von welcher der Verfasserauf dieser Stelle redet.

V 2 Cäsar

so wie es im ersten Bande der der von Frankr. gedruckt steht.Sammlung der Geschichcschrei- Nwst. aimsi. xil. Z-.