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Nachbarn alles Ernstes, sich diese Industrie ebenfalls anzueignen, be-sonders was das Spinnen von Floretseide betraf. Es geschah dies inRappersweil, Luzern, Aarau, Glaruö, Schaffhaufen und im Toggenbnrg,allerdings meistens ohne nachhaltigen Erfolg.
Das Protokoll des Direktoriums zeigt, daß sich die Behörde niegenug Hülfe vom Rath erbitten konnte gegen die Bemühungen von Außen,zürcherische Arbeiter zur Uebersiedelung zu verlocken. In Folge dessenstieg beim Rathe die Besorgniß nur Minderung der eigenen Gewerbe unddamit auch des Zollertrags; er ergriff alle ihm zu Gebote stehenden po-lizeilichen Mittel, die Verschleppung der Gewerbe in die Nachbarkantone,wie in's Ausland, zu verhindern. Aengstlicher noch als früher wurdevon den Achtziger-Jahren des 17. Jahrhunderts an jeder Versuch selbst-ständiger industrieller Thätigkeit von Seite der Landleute unterdrückt, undzwar darum, weil man einerseits das Schirmgeld auf der Landschaft nichtwie in der Stadt erheben zu können glaubte, anderseits den Verkehr derLandleute mit ihren Nachbarn jenseits der Grenze nicht zu kontrolirenvermochte. Im guten Glauben, das Wohl des Landes zu fördern, ge-langte der Rath von Zürich auf diese Art dazu, die eigenen Landleuteempfindlich zu schädigen. Diese betrachteten denn auch das Verbot,weiterhin auf dem Lande Wolle zu kämbeln (1679), ihre selbstgewobenenBaumwollentücher zu bleichen und zu färben (1693), Baumwolle undSeidenabfälle über die Kantonsgrenze hinaus zum Spinnen zu geben(1708) und einige weitere ähnliche Beschränkungen als eine Verkümme-rung ihrer bisherigen Gewerbsthätigkeit und grollten darob der Stadtum so mehr, als sich diese industriell im Laufe des 18. Jahrhundertsfortwährend hob, Dank den neuen Industriezweigen, welche die franzö-sischen Religionsflüchtlinge zur Zeit von Ludwig XIV. in Zürich ein-geführt hatten.
Wenn wir unser Bedauern darüber äußern müssen, daß in solcherWeise die Regierung, während sie in guten Treuen zu handeln meinte,den Samen der Zwietracht für lange Zeit hinaus zwischen Stadt undLand streute, so erfordert es die Billigkeit, auch der väterlichen Fürsorge