Jahrgang 
auf das Jahr 1883 (CFM K 59 : 1883 Expl. 2)
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Schlagen wir den Band auf, dessen Blätter wieder den Zürcher-Löwen als Wasserzeichen haben, so finden wir auf Blatt 7 einen in jün-gerem, entartetem Stile gezeichneten und gemalten Titel, der die Wortedes vorderen Einbanddeckels wiederholt, indessen schwerlich schon von An-sang in das Buch hineingesetzt worden ist.

Mit Blatt 8 dagegen hebt als zusammenhängender Text eine amt-liche Einleitung an, die Lumina, De^um Lestolss liAurinss, welchesieben Seiten füllt. Augenscheinlich haben wir hier die Worte vor uns,welche den aufzunehmenden Studenten vorgelesen wurden; denn eine Reihevon Absätzen ist deutlich, zu der Erleichterung des handelnden Vorstehers,mit Anführungszeichen in rother Dinte am Rande hervorgehoben.

Die wesentlichsten Abschnitte dieser gesetzlichen Ordnungen der Schulesind, aus dem lateinischen Texte verdeutscht, die nachfolgenden Para-graphen :

Alle diejenigen, welche sich erklären, daß sie zur Zahl der Stu-denten in der Stadt Zürich gerechnet werden wollen und daß sie zum-Studium der Wissenschaften und Künste und insbesondere demjenigen derheiligen Theologie sich bekennen und eben deßhalb hieher gekommen seien,sollen zum Schulherrn und den übrigen aus den Vorstehern der Schuledemselben Beisitzenden gerufen werden, und diesen wird dann, nachdem siebefragt und einvernommen worden sind, wer und woher sie seien undwelcher Dinge wegen sie gekommen, jedem einzeln das, was unten ge-schrieben steht, vorgelesen".

Nun folgt das Gelöbniß, welches jeder Aufzunehmende abzugeben hat.

Ich verspreche, daß ich, so lauge ich hier bleiben werde, ein ehr-bares, bescheidenes, eines Christenmenschen und insbesondere eines Stu-diosus der Wissenschaften würdiges Leben führen werde, und ebenso, daßich dieser ansehnlichen Behörde stets folgen und gehorchen will, auch denchristlichen Gebräuchen und Handlungen dieser zürcherischen Kirche, wieden heiligen Predigten und öffentlichen Gebeten, gemäß dem gerechten undder Kirche schuldigen Gehorsam, immer beiwohnen und überhaupt mir