Mühe geben, damit ich nicht in die Verfehlung eines nnheiligen und gott-losen Lebens verfalle.
„Auch will ich die Lectionen, um deren willen ich in diese Schulegekommen bin, mit dem größten Fleiße, so viel ich kann, anhören undsie nicht versäumen, außer aus gewichtigen Ursachen.
„Ferner will ich keine neue Lehren, neue Meinungen, fremde Ge-bräuche und was Alles in dieser Kirche bis dahin unerhört und neuist, in dieselbe einführen, noch in ihr aussäen oder damit jemanden an-stecken. Ueber diejenigen aber, an denen ich in Fragen und Sachen etwasvermissen werde, es seien Seelsorger dieser Kirche, Prediger und Pro-fessoren, werde ich mich vor Aller Augen in Rechtschassenheit und Liebebeschweren, und ich werde nicht anderwärts in der Kirche einen Streitanfangen').
„Ich werde nichts gegen die Rechte und Gesetze dieses rühmlich be-kannten zürcherischen Staates thun. Und was immer von Gesetzen schonöffentlich bekannt gemacht worden ist oder von jetzt an noch wird bekanntgemacht werden können, wie gegen jene gottlose Gewohnheit des Schwö-rens und alle Lästerungen, gegen alle Trunkenheit und Völlerei, gegenWürfel und alle um des Gewinnes willen gemachten Spiele, gegen ge-schlitzte Kleider, gegen allen nächtlichen Straßenlärm und Geschrei, gegenden Muthwillen derjenigen, welche auf Musikinstrumenten spielend oderin Masken verhüllt nächtlich umherschweifen, das Alles zugleich und an-dere Gesetze der gleichen Gattung werde ich aufrecht halten und beobachten,und ich werde nicht im kleinsten dagegen widerstreben.
„Den Bürgern und deren Hausgenossen und Verwandten, bei denenich wohnen werde, werde ich weder Schaden, noch Schande zufügen undallen denjenigen gegenüber, welchen ich entweder schon etwas schuldig binoder fortan noch schuldig sein werde, dazu thun, daß das Ihrige, nachdem Maßstabe, wie es billig und ehrbar ist, ihnen erstattet werde. Wenn
') Es ist bemerkenswerth, daß bei diesem Abschnitte die rothen Gänse-füßchen fehlen. Derselbe scheint demnach später nicht mehr in Anwendunggebracht worden zu sein.