Jahrgang 
auf das Jahr 1883 (CFM K 59 : 1883 Expl. 2)
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Festbräuche angeschlossen haben; 2) es gibt unter diesen Mordnächten,auch solche, die Uebersälle eines äußern Feindes waren, allerdingsmeistens im Einverständniß mit einer Partei der Bürgerschaft selbst.Dagegen bleibt wahr: 3) Wo etwas Historisches zu Grunde liegt, das-aber mit Sage sich verbunden hat, oder auch, wo die Ueberlieferung reinsagenhaft ist, sind die mit dem Andenken an das (wirkliche oder sagen-hafte) Ereigniß verbundenen Festbräuche großenteils von älteren Jahres-zeitsesten entnommen oder mit solchen vermischt; 4) dies erklärt sichdaraus, daß auf heidnischen Kultus zurückgehende Bräuche später nichtmehr als solche verstanden wurden, also eine andere Erklärung verlangten,und daß es überhaupt im Menschengeist liegt, von Alters her bestehendeSitten auf bestimmte Anlässe, Natur und mit ihr verwachsenen Rechts-brauch, aus Geschichte und einmalige Festsetzung zurückzuführen, weil demMenschen sein eigenes Thun am verständlichsten ist und am nächsten liegt.Darum hat man auch für Feste, wie z. B. die Flurumritte im KantonLuzern (Münster und Umgegend) oder die Müsegg-Prozession in derStadt historischen Anfang und Anlaß gesucht, und gibt es allenthalbenso viele Sagen, welche sogar Ortsnamen auf jenem Wege zu erklärensuchen. Da die geschichtliche Ueberlieferung aus älterer Zeit immer mangel-haft ist, so erhält allerdings die Phantasie Antrieb und Spielraum, allerleiLücken aus eigenem Zuthun zu ergänzen; ziemlichen Antheil an sagen-hafter Erfindung oder Ausschmückung von Mordnächten und ähnlichenZügen hat aber auch der gemeinere Trieb bloßer Nachahmung und diean Leichtfertigkeit grenzende Leichtigkeit, mit der unsere Chronisten, nichtimmer schöpferischer Volkssage, sondern jenem Triebe folgend, ältere odergleichzeitige Geschichtschreiber ausbeutend und auf ihre Zeit und Heimat:übertragend, Geschichten statt Geschichte geschrieben haben!