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recht nochmals geöffnet. Im Jahre 1795 nämlich werden der Grafschafts-Untervogt Wipf von Marthalen, der Untervogt Ruppert von Wipkingen,der Herrschafts-Untervogt Häuser von Wädenschweil und der StatthalterHotz von Oberrieden, die sich bei Anlaß des Stäfner Ausstandes derStadt besonders treu erwiesen hatten, mit dem Bürgerrechte beschenkt,und 1797 beschließt der Rath, wieder 10 Familien zum Bürgerrechtezuzulassen. Von den 50 Familien, welche um diese Ehre concurrirten,wurden durch eine Combinalion von Loos und Wahl zehn auserkoren,repräsentirt durch solgende Personen:
Neä. vr. Toggenburger von Marthalen, Lieutenant und alt Seckel-meister Todter von Fchraltorf, Untervogt Kienast von Riesbach, Kupfer-stecher Lips von Kloten, Seckelmeister Siber von Muntern, StadtschreiberPeter von Stein am Rhein, Hauptmann und Amtsweibel Krauer vonRegensberg, Ouartiermeister Meyer von Meilen, Landrichter Hotz vonOberrieden und Untervogt und Chirurg Rutschmann von Hüntwangen.
Im Jahre nach der Ausnahme dieser zehn Geschlechter, welche (wiediejenigen von 1795) mit Ausnahme der Toggenburger, Krauer undMeyer, wieder ausgefforben sind, trat die Invasion der Franzosen unddie Umwälzung ein, womit dann die große Zahl der Familien, welchean der Souverainität der Stadt Zürich participirt hatten, abgeschlossen war.
Nachdem wir nun an der Hand der bezüglichen Rathserlasse dieAufnahme in's Bürgerrecht der Stadt und Republik Zürich von derZeit an, wo sie mit Leichtigkeit erlangt werden konnte, durch die ganzePeriode hindurch, die auf immer zunehmende Erschwerung der Ausnahmehinzielte und bis zu dem Momente hin betrachtet haben, da durch dieEntstehung des Kantons Zürich und die Aufhebung der städtischenHerrschaft das Bürgerrecht in der Stadt Zürich annähernd auf dasNiveau jedes andern Gemeindebürgerrechtes im Kanton herabgedrücktworden war, bleibt uns eine andere Erscheinung zu beobachten, welche.