Jahrgang 
10 (1889)
Seite
208
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Abhandlungen.

aber im Verhältniss zum Übereinstimmenden sehr un-bedeutend sind, zweifellos auf einer erklärlichen Ungenauig-keit in ..der Wiedergabe des Gehörten, nicht auf nachträg-licher Änderung in der Dichtung. So hat Böttiger dieGespräche im jetzigen dritten Gesang sehr summarischwiedergegeben und lässt den Wunsch, dass sich Hermannbald verheirathen möge, durch den Wirth schon im Ge-spräch mit der Frau, nicht erst im Kreise der Freundeäussern. Wir würden uns nur -wundern müssen, wenn solchekleine Abweichungen fehlten; sie können bei der sonstigenZuverlässigkeit des Berichts nicht ins Gewicht fallen.

Von einzelnen Versen hat Böttiger nur zwei aus demGedächtniss angeführt, von denen der eine, aus der Rededer Mutter zu Hermann im vierten Gesang, wörtlich mitdem jetzigen Text übereinstimmt:

»Stehen wie Felsen doch zwei Männer gegen einander!«

Der andre Vers, der erste des ganzen Gedichts, weicht imWortlaut stark ab. Statt des jetzigen:

»Hab ich den Markt und die Straßen doch nie so

einsam gesehen!«

citirt Böttiger:

»Warum ist das Städtchen so leer, so öde die Strassen?«

Es ist nicht unmöglich, dass er uns so die älteste Gestaltdes Anfangsverses erhalten hat, wofür die Genauigkeit desandern Citats sowie seines ganzen Berichts sprechen würde;auch prägt sich wohl grade der Anfang am festesten ein.Doch wäre ein Gedächtnissirrthum immer möglich. DieHandschrift bietet den Vers schon in der Form:

»Hab ich doch Straßen und Markt noch nie so ein-sam gesehen«.

Daraus wurde durch Goethes Korrektur die obenangeführtegewöhnliche Fassung. Später änderte Goethe nochmals:

»Sah ich doch Straßen und Markt noch nie so ver-lassen und einsam«.

Wie unermüdlich der Dichter bemüht w 7 ar, an seinemWerke im Einzelnen, namentlich in metrischer Hinsicht,immer wieder zu bessern, lässt sich völlig erst aus dergrossen Zahl der Varianten erkennen, welche die im Goethe-archiv befindliche Handschrift enthält. Indessen muss hierauf umfangreichere Anführungen verzichtet werden, da dieGrundsätze, auf welche die Mitarbeiter der Weimarer Goethe-ausgabe sich verpflichten, aus naheliegenden sachlichenGründen eine Nutzung des ihnen anvertrauten Archiv-