Jahrgang 
10 (1889)
Seite
270
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Bibliographie.

von einer Textverderbniss in jener Ausgabe voraus. Liegtdie Verderbniss klar zu Tage, so kommt die zunächst vorher-gegangene Fassung der Stelle zur Geltung. Im Allgemeinenwird bei einem so wenig änderungssüchtigen Dichter wieGoethe in Zweifelfällen die Vermuthung gegen die Annahmeeiner beabsichtigten Änderung sprechen und es deshalb be-sonders einleuchtender Motive bedürfen, um spätere Fassungendes Textes als berechtigt, d. h. von dem Dichter selbstgewollt oder zugelassen anzuerkennen. Die Entscheidungdarüber hängt von der Ansicht der Herausgeber ab und istder Anfechtung ausgesetzt. Wie sie auch wählen mögen, auchwenn sie irren, immer gelangt eine durchaus verbürgte echteLesart des Dichters zu Ehren und es kann ihnen schlimmstenFalls nur begegnen, Ursprüngliches dem Umgewandelten vor-gezogen und dadurch zwar das Prinzip der neuen Ausgabe,nicht aber den Dichter verletzt zu haben.

Nachstehend mögen einige der wichtigeren Fälle folgen,wo die Herausgeber sich verpflichtet glaubten, den ursprüng-lichen Wortlaut wiederherzustellen, und einige angeschlossenwerden, wo eine obschon zweifelhafte Änderung beibehalten ist.

Sogleich der erste Fall, rein sprachlicher Art, kann be-fremden : die Aufnahme der Lesart »Unbills« (S. 63), V. 57der »Harzreise im Winter« an Stelle des seit nunmehr hundertJahren eingebürgerten »Unbilds«. Es stehen sich die Hand-schriften, einschliesslich der eignen Druckhandschrift desDichters von 1788 (H 4 ), welche sämmtlich die von uns resti-tuirte Lesart haben, den Drucken entgegen, die sämmtlich»Unbilds« lesen. Die Änderung müsste zwischen der Druck-handschrift und dem ersten Drucke erfolgt sein. Die Absichtist jedoch nicht anzunehmen, weil die Singularform »dasUnbild« in diesem Sinne bei Goethe sonst nicht vorkommt,ihm vielmehr in frühen wie in späten Jahren nur die ober-deutsche Form »das Unbill« eignet (s. S. 308 bei den Lesartenund den Artikel Unbill in Weigands W'örterbuch). DieserAuffassung sind die Herren Fr. Zarncke und R. Hildebrand inLeipzig auf schriftliche Anfrage beigetreten. Damit schwändeauch der in einem reimlosen Gedichte anstössige Reim auf»Wilds« des Verses 54.

Über mehrere Wiederherstellungen in »Wandrers Sturm-lied« (S. 67) und zwar in der Überschrift, im Absatz nachV. 70 und im V. 94 gehe ich mit dem Bemerken hinweg,dass H. Düntzers Conjectur V. 101 »Wagen« für »Räder« inGoethes Handschrift (H 2 ) keine Unterstützung findet, um dieschwierigste der in diesem Bande erörterten Fragen zu be-rühren, welche den in der Ode »das Göttliche« (S. 83) aus-gefallen V. 10 »Ihnen gleiche der Mensch« betrifft. Warder Ausfall Absicht oder Versehen? Die erste Handschrift,