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g i ö s - sit tl i ch em Leben. Nirgends tritt derselbe so zu Tage wiein Gemeinden, die entweder zu verschiedenen Herren gehören oder dieHerrschaft gewechselt haben. Hören wir wieder den Pfarrer von Heng-gart: „Das Dörfchen liegt halb in der Grafschaft Kyburg, die größereHälfte in der Herrschaft Andelfingen. Diese wohnen nahe bei einander,Haus an Haus, und doch ist ein auffallender Unterschied unter ihnen...In der Grafschaft sind mehr anständige, haushälterische, gerade und recht-schaffene Männer; man ist bei Geschwornen- und Ehgaumerwahlen niein Verlegenheit, tüchtige Männer zu finden. Uebelhauser hat dermalendie Grafschaft nur Einen, die Herrschaft 5—6 oder noch mehrere. Ichhabe folgende Ursachen dieser Verschiedenheit gefunden: In der Grafschafterben die Töchter von dem Vatergut wenig; das Gesetz oder der Brauchsorget für die Söhne, daß der Hof bestehen könne, daher sind sie wohl-habender und haben mehr Muth und Lust, zu Hausen. In der Herr-schaft müssen die Söhne ihren Schwestern viel mehrers vom väterlichenErbgut herausgeben; größtentheils müssen sie es baar bezahlen, mögenes nicht erschwingen, machen neue Schulden auf ihren Hof, verlierendabei den Muth, sich emporzuschwingen und werden dann gar liederlich.In der Grafschaft darf Niemand Wein schenken, in der Herrschaft werimmer will, und in der einen Gasse werden die Mandate strenger ge-halten als in der andern.... In der Grafschaft ist man vom Sitzdes Landvogts entfernt; man scheut sich, den Berg dorthin (Kyburg) zubesteigen. Lieber söhnt man sich mit einander in der Stille aus, alsdaß man diesen beschwerlichen Weg gehet. Nach Andelfingen ist der Wegkurz und eben. Man hat dort seine Bekannten, seine Rathgeber, Jederseinen Müller, seinen Weinschenk oder Vetter Richter. Das hat Allesso seinen Einfluß."
Aehnlich weist der Pfarrer von Lufingen darauf hin, wie derehemals tief eingesessene Hang zu Trölereien, die Quelle des Ruins fürviele Familien, ganz bedeutend abgenommen habe, seit die Herrschaft vonder Familie Bräm (1765) an die Stadt Zürich, resp. den Amtmann zuEinbrach, übergegangen sei.