Band 
Zweyter Theil
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hol

so nebst der dazu gehörigen Herrschafft Enzersdorfdem BißtkumFreyiingcn zustehet.

Holobolus / war Prediger unter des Kaystrs Michaelisreglerung. Er war ein junger mensch von guter beredt»samkelt und zimlicher fahigkeit / nur fehlte es ihm am ,u-iicio. undhatte er kerne -on-Zu»-. Er hielt wenig auf qotkesfurcht / und warthm eine rellgion wie dre andere. Seine kühnhctr war die Ursacheseines Unglücks / indem er den Kayser öffentlich zu straffen kein be»dencken trug/ daß er fernem Pupillen das Kayfeechum entzogen. DerKayser wurde hierüber so gar erzürnet / daß er Holobolum greiffenließ / und rhm die lippen zu durchstechen und in die nasen zu schnei-den befahl/wodurch cr/um sich eine Zeitlang zu verdergen/m ein klo»ster zu gehen gezwungen wurde. Einige jähre darnach/ais seine na.se/welche man aus mitleiden nur durch einen kleinen schnür verle»tzet/sast gantz in den vorigen stand gebracht worden/hat der Patri»arch zu Constantinoyel / der grossen staat von dieses menschen wis»senschafft machte/ für ihn bey dem Kayser / und wurde auch seinerbitte gewahrct.Er machte ihn alsobald zum und Predigerin seiner kirche/wo er dann qrosseehre crhielte/weil er nicht alter als2- jähr war/daß auch der Kayser ihn in seinen pallast fordern ließ/und unter die zahl seiner rKcMogucu,» setzte / damit er nebst andernan der Vereinigung der Griechischen kirche möchte arbeiten heiffen.Er war aber stets zuwider/ und so kühne / daß er den Kayser vonneuem aufbrachte / indem er trotzig zu ihm sagte/ daß die Vereini-gung mit der Lateinischen kirche eine ohnmögliche fache wäre. DerKayser/welcher seine Meinung verbarg/ verordnete unterdessen/daßer steh nur nach Bilhynicn in ein kloster begeben möchte. Als manihn aber berichtet / daß Holobolus nicht unterliesse wieder diever-einigung der kirchen zu pcn-m-ren/befahl der Kayser/ daß man ihnzu Constantinovel behalten solle / allwo er denn / unterdempEexranderer verbrechen/ welcher halben man ihn angeklaget/ mit einemstrick am halse durch die stadt gcführet/ und durch alle quer-gassengepeitscht wurde. Dieses verfahren jagte den ci-.-»cis ein solchesschrecken ein/daßsteversprachen/ dem Kayser/ der sich mit der La-teinischen kirche zu vereinigen entschlosten / zu gehorsamen.

M-/N üb. z L: 4^oÄ»», c. i, üüi. cles scbipm. cies QrccsI. 4.

^olofernes / war General über des Nebucadnezars armer.Er belagerte Bethulien / eine stadt in Judäa / und brachte selbigezur äussersten exrremstät / wurde aber von der Judith umgebracht r(siehe Judith.)

^olowezin/ ein kleiner ort in Litthauen in der WoywodschafftMscislau/ nicht weit von Mohilow / allwo an. 1708 dm 14- juliizwischen den Schweden und Russen eine schlacht vorgicng/ darin»die erstere das seid behielten.

Holstein / lat. ttoikLki». ein Hertzogthum in dem Nieder-Sächsischen crayse / so nach dem norden vermittelst der Eyder undLevensaw an Schlcßwig / nach süden durch die Eibe an Dre-men und durch die Travean Mecklenburgund'Lauenburg gräntzet/auf der rechten feite von der oststce bis an Fernern / welches zuGchleßwig gehört / und auf der linckenvon der west-oder nord-seeumschlossen ist. In der länge mag es 17/ in der breite ir Meilengroß seyn. Das land ist an gute ungleich / imnaffen es an einigenorten grosse heyden/ überhaupt aber an beyden stekankcn gute fetteschwartze erde/die unter ändert» auch herrlichen weihen trägt/anderwest-see aber die reiche Marschländer hat. (siehe Marschland.Berge giebt es ausser dem Kalchbcrg und Seegcberg keine/ aberviel fruchtbare walder an eichen und duch-bäumen / sodann vielfischreiche seen ; unter den fiüssen sind nach der Elbe die Evber/Stör/Trave/Schwemm mw^charkaw die vornehmsten. Neu-stadt/Hilligenhaftn und Kiel haben gute Häfen. Die übrigen städteausser Hamburg sind die eigentlich also genannte vier-stadte / Kiel /NendSburg/Jtzchoe und Oideschlo / so kubisches rccht/und ein »?-pcli2rio-i--gerjcht haben/ dahin verschiedene stadte in Holstein undSchlcßwig provociren; ferner Krempe/Wilster/Seegcberg/Hilli -genhafen/Nenstadt / Oldenburg / Lürkenburg/Gluckstadt/Plon rc.Das gantze Hertzogkhum wird in vier theile/Holstcin insonderheit/Stormarn/ Ditmarschen und Wägern unterschieben/welche theilsdem Könige in Dänemarck / theils dem Hertzog zu Goktorff gehö-rcn/wie hernach / und unter jedem besondern amcui dieser lanv-schafften zu ersehen. . . . ^ . .

Holstein/ insonderhett, gräntzet oben an Schleßwig/ zur rech-ten durch die Schwentin an Wägern, unten durch die Stör anStormarn,zur lincken durch den Holstein-graben und liesse morästean Ditmarschen, und ist 9 meilen lang/ und ; merkn breit. Ausserdcr Eider / so allhier entspringt, sind noch diese flusse barmn: derIeven,die Gistlau, Beck/ Enbeck, Schmale, Braembeck. Die äm-ter darum sind Renßbnrg / Hanrow, Kiel und Slemburg grvsten-theils, dann noch die W>lstermarfch,die kloster Jtzehoe, Pretze undBordesholm gerechnet werden. Die zwey ersten nebst Steinburg «nd Königlich, Kiel und Dordesholm aber Hertzogltch. Zu CaroliÄ. und den folgenden zeiten wurde die gantze gegend, wo Holsteminsonderheit, Stormarn und Ditmarjchen !igt.

KisnL und ktorctäibmgiL genannt. Die erste Grafen, so IN diesemland regiert haben, sollen aus dem geschlecht der Meyendorffgewe-sen seyn/ und einander in dieser ordnung gefolgt haben:

Udo oder Otto!/stirbt an. 8io.

Eridacus.

Ludolphus, stirbt 876.

Udo oder Otto II , stirbt 879. ^ ^

Es gründet sich aber dieses vorgeben, was Udonem I betrifft, miraufeine stelle, da solcher vor einen Kayferlichen ,n Ham-

burg angegeben wird, und die z übrige haben gar keinen gründ.

. . hol 82z

daß Carolas V. die aus

uach^rauckreich und anderwärts gefangen führen lagbracht M wS Ludovico wo Ecbertus wffder zmück KT-beller ist von den damaligen Zeiten nichts bekandt Mir

nsvmi ^ ebenfallsunZewiß. Herman-

tdll ain-v ^ Hertzog von Sächsin gemacht,

der äte^Mn von seinen nachkommen allemal

^.v^ odu das Hertzogthum Sachsen, und der jüngste dieGrafschafft Holstein besessen haben. Die namen dieser Krakenwerden folgender gestalt angeführt: ^ Kraken

Hermannus von Billingen von 960 bis an.9?r.

Lotharms bis ion. '

Ditmarus bis ic>;o.

Bernhardus bis io6r.

Hermannus bis 1078.

Doch der einige gründ, worauf diese erzchlung beruhet, ist dieser,daß die,«: letzt-genannte aus dem Billingischen stammen, malten/ Grafen , jedoch ohne weitem znsatz, genannt werden,u/r GsM zu Holimn, von dem man gantz sichere Nachrichthat,heißt Gottfried,von dem ein eigner arttcul. Ais solcher an.noäumgekommen, war die Grafsihafft Holstein von dem Hertzog zuSachsen , und nachmaligen Kayser Lothario II an Adolphum/Gra-fen von Schauendurg, gegeben, bey dessen nachkommen sie auchgeblieben. Damals war das Wagerland in den Händen der Wen-bijchen volcker,undDümarschen war gleichfalls von derGrafschafftHolstem abgesondert, daher diese nur Holstem insbesondere undStormarn begriffen. Die Grafen aus dem Schauenburgifchenhauß waren folgende:

Adoiph I, von an. no6 biß n;z.

Adolph II, bis an. n 64; zu besten zeiten bekam Hemicus vonVadewlde einige jähre dre Grafschafft, und vereinigte mir dersel-ben Wägern.

Adolph III, bis an. 120V, da ward er von dem Dänischen KönigWvldemaro II vertrieben, und Albertus von Orlamünde davoreingesetzt, bis an. irr;.

Adolph IV, von an. irr; bis irzg.

Seine beyden söhne theilten sich in die Kielische und Rendsburgi-sche niste; die,e erbte jene, theilte sich aber wiederum in dieRends»burgische und Schaumburgische oder Pinnebergische. Von dieserletzten ist der articul Schaumburg nachzuschlagen; denn sie habenin Holstein nichts besessen, als die Grafschafft Binneberg. Diebeyde andere haben folgende lucccls,oos-ordmiiig gehalten;

Rendsburg .

Gerhardus I, starb an. irgi.Henricus I, starb an. i;io.Gerhardus M. starb an-1^40.Henricus II, starb an. i;8i.Gerhardus VI/ starb an. 1404.

^ . Henricus III, starb an. 1427.

Adolphus VII1 starb an.i; 90. Abolphus VIII, starb an. 1459.

Bey Gerhards VI von der Rendsburgischen linie ist zu mercken/daß derselbe nicht allein die Kielische lande geerbt, sondern auchzum allerersten das Hertzogthum Schlcßwig als ein lchen von Dä?nemarck auf sei» hauß gebracht. Nachdem Adolphus VIII gestor-ben, siel Schlcßwig von rechtswcgen an die cron Dänemarck; aufHolstein aber machte die odgedachte Schaumburgische linie an-spruch. Es behielt aber des Adolphi VIII eintziger schwester Hed-wig, und Theodorici, Grafen zu Oldenburg , ältester söhn, Chri-stian, damals König in Dänemarck, die oberhänd, bey dessen nach-kommen so wo! dieses Königreich, als die Hertzogthümer Schlcß-wig und Holstein noch bis aufden heutigen tag geblieben. Er er-hielt von Kayser Friderich III an. /474z daß Holstein zum Hertzog-thum erhoben, und demselben Ditmarschen einverleibt wmde;wie-wol das letztere damals noch seine freyheit behauptete. Bey seinererhöhung auf den Dänischen thron hatte er dem letzten HertzogAdolphs VIII aus dem Schaumburgischen hauß versprechen müs-sen, daß Schleßwig niemals mit der cron vereinigt bleiben solle,und diesem zu folg verordnete er auch seinen ältesten sohnIohan-nem zum König, und den jüngsten Fridericum zum Hertzog vonSchleßwig und Holstein. Doch Johannes zwang diesem eine thei-lung dieser beyden Hertzogthümer ab, und ob er gleich hernach, daer selbst König worden, alles wieder zusammen bekommen, theiltendoch seine z föhne Christianus III,Konig und Johannes der ältere,wie auch Adolph, dieselbe zu Rendsburg an. 1544m drey gleichetheile. Noch vor dieser Heilung, an. 1; z ?, daHertzog Johann undAdolph noch minderjährig waren, machte Christianus III vor sichund diese zwey brüdermls Heryoge zu Schleßwig und Holstein/ ei-ner seits, mit dem Reich Dänemarck anderer stits,eine umon, krafftderen die vorfallende streitigkeiten in vergüte durch acht Rathe, 4Dänische und 4 Holsteinische entschieden werden, und beyde theileeinander zu krieas - zeiten beystehen sotten. Und diese unin» ist mnachfolgenden zeiten allemal in den strettigkeiten Dänischer seitszum gründ angeführt, und dahin ausgelegt worden, daß die Her-tzoge ohne der Könige vorwissen nichts in kriegs - und andern wich-tigen fachen vornehmen könten. Nachdem an. 1559 von Christian!III söhn Friderico II und seinen beyden vettern, Hertzog Johanndem ältern und Adolph, Ditmarschen unter das joch gebracht,undunter sie drey getheilt worden,starbJohann der altere an-1 e 8 ° ohneerben; worauf zwischen König Friderico II und Hertzog Adolphsan. i;8i den 19 ftpt. zu Flensdurg eine neue theilung vorgenom-men worden, welchembst zuziehung derRendsburgischen ö. 1544

Riel.

Johannes I , starb an. 126;.Johannes II , starb au. r; 16.Johannes III , starb an. i;;-.