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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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und hatte er keine csndnite. Er hielt wenig auf gottesfurcht,und war ihm eine religion wie die andere. Seine kuhnheit wardie Ursache seines Unglücks, indem er den Kayser öffentlich zustrafen kein dedencken trug, daß er seinem Pupillen daS, Kay-strthum entzogen. Der Kavftr wurde hleruber so gar erzürnet,daß er Holobolum grciffen ließ, und ihm die tippen zu durch-stechen und in die nasen zu schneiden befahl, wodurch er, umsich eine zeitlang zu verbergen , in ein kloster zu gehen gezwun-gen wurde. Einige jähre darnach , als seine nafe, welche manauS mitleiden nur durch einen kleinen schnitt verletzet, fast gantzin den vorigen stand gebracht worden , bat der Patriarch zuConstantinopel, der grossen staal von dieses menschen wissen-schafft machte, für ihn bey dem Kayser, und wurde auch sei-ner bitte gewähret. Er machte ihn alsodald zum Scholaste undPrediger in seiner kirche, wo er bann grosse ehre erhielte, weiler nicht älter als 22. jähr war, daß auch der Kayser ihn in sei-nen pallast fordern ließ, und unter die zahl seiner Theolog»lum setzte , damit er nebst andern an der Vereinigung der Grie-chischen kirche möchte arbeiten helffen. Er war aber stets zu-wider , und so kühne, daß er den Kavser von neuem aufbrach-te, indem er trotzig zu ihm sagte, daß die Vereinigung mit derLateinischen kirche eine ohnmögliche fache wäre. Der Kayser,welcher seine meynung verbarg, verordnete unterdessen, daß ersich nur nach Bitbynien in ein kloster begeben möchte. Alsman ihn aber berichtet, daß Holobolus nicht unterliesse, widerdie Vereinigung der kirchen zu protestiren, befahl der Kayser,daß man ihn zu Constantinopel behalten sollte, allwo er denn,unter dem prätert anderer verbrechen , welcher halben man ihnangeklaget, mit einem strick am halse durch die stadt geführet,und durch alle quer-qassen gepeitscht wurde. Dieses verfahrenjagte den Clericis ein solches schrecken ein, baß sie versprachen,dem Kayser, der sich mit der Lateinischen kirche zu vereinigenentschlossen, jU gehorsamen. Vacbymeres , lib. 111. &IV. Co.ämus , Je. 1. Maimbourg , hist. des schism. des Grecs ,liv. IV.

Holofernes, war General über des Nebucadnezars armee .Er belagerte Bethulien, eine stadt in Judäa , und brachte sel-bige zur äussersten extremität, wurde aber von der Judith um-gebracht ; ( siehe Iudilh.)

Holowezin , ein kleiner ort in Litthauen in der Woywod-schaffl Mscislau , nicht weit von Mohilow, allwo an. 1708.den 14. julii zwischen den Schweben und Russen eine schlachtvvrgieng, darinn die erster» das seid behielten.

Holstein, lat. Holsatia, ein Hertzogthum in dem Nieder-Sächsischen kreise, so nach dem norden vermittelst der Eiderund Levensaw an Schleßwig, nach süden durch die Elbe anBremen und durch die Trave an Mecklenburg und Lauenburg grcntzet, auf der rechten feite von der Ost-see bis an Feinern,welches zu Schleßwig gehört, und auf der lincken von der West-oder Nord-see umschlossen ist. Inder länge mag es 17. in derbreite 12. meilen groß seyn. Das land ist an gute ungleich ,inmassen es an einigen orten grosse heyden, überhaupt aber anbeyden see - kanten gute fette schwartze erde, die unter andermauch herrlichen waitzen trägt, an der West-see aber die reicheMarschländer hat. (siehe Marsch. ) Berge giebt es aus,ser dem Kalchberg und Seegeberg keine, aber viel fruchtbarewälder an eichen und buch, bäumen, sodann viel fischreicheseen; unter den flüssen sind nach der Elbe die Eider, Stör,Trave , Schwentin und Schartaw die vornehmsten. Neustadt,Hilligenhafen und Kiel haben gute Häfen. Die übrigen städteausser Hamburg sind die eigenrlich also genannte vier-städte,Kiel , Rendsburg , Jtzehoe und Oldeschlo, so Lübisches Recht,und ein Appellations-Gericht haben , dahin verschiedene städtein Holstein und Schleßwig provociren ; ferner Krempe,; Wil-Her, Seegeberg, Hilligenhafen , Neustadt, Oldenburg , Lüt-kcnburg , Glückstadt , Plön rc. Das gantze Hertzogthum wirdin vier theile, Holstein insonderheit, Stormarn , Ditmarschenund Wägern unterschieden , welche theils dem Könige in-nemarck, theils dem Hertzog zu Goltorff gehören , wie hernach,und unter jedem besondern artickul dieser landschafften zu er-sehen.

t Holstein , insonderheit, grentzet oben an Schleßwig, zurrechten durch die Schwentin an Wägern, unten durch die Störan Stormarn , zur lincken durch den Holstein-graben und tiefemoräste an Ditmarschen , und ist neun merlen lang, und fünfbreit. Ausser der Eider, so allhier entspringt, sind noch dieseAüsse darinn: der Jeven, die Gisela» , Beck, Enbeck, Schma-le , Braembeck. Die Aemter darinn sind Rendsburg , Hanrow,Kiel und Steinburg gröstenlheils , darzu noch die Wilster -marsch, die kloster Jtzehoe, Pretze und Bordesholm gerechnetwerden. Die zwey ersten nebst Steinburg sind Königlich , Kiel und Bordesholm aber Hertzoglich. Zu Caroli M. und den fol-grnden zeiten wurde die gantze gegend, wo Holstein insonder-heit , Stormarn und Ditmarschen liegt, 8axonia Transalbianaunö Nordalbingia genannt. Die erste Grafen, so in diesemlande regieret haben, sollen aus dem geschlechte der Meyendorffgewesen seyn, und einander in dieser ordnung gefolgt haben :

Udo oder Otto 1 . stirbt an. 810.

Endacus.

Ludolphus, stirbt an. 876.

Udo oder Otto 11 . stirbt an. 8?y.

ES gründet sich aber dieses vorgeben, was Udonem I. betrift,

vistor. Ltxicon iv. Theil.

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nur aufeme stelle, da solcher vor einen Kayferlichen Legatumui Hamburg angegeben wird, und die drey übrige haben garkemen gründ. Vielmehr ist dieses gewiß, daßCarolus IN. diediordalbinMs aus ihrem lande nach Franckreich und anderwärtsgefangen fuhren lassen , die hernach unter Ludovico kio Ecder-tus wieder zurück gebracht. Weiterist von den damaligen zei-ten nichts bekannt. Mit den Grafen aus dem Sachsen-Billin-glschm geschlechte, jo denen Meyendorffen gefolgt seyn soll, istes ebenfalls ungewiß. Hermannus von Biümgen, den Otto 1 .jurn Hertzog von Sachsen gemacht, soll auch Holstein bekom-men, und von semen nachkommen allemal der älteste söhn dasHertzogthum Sachsen , und der jüngste die Grasschafft Hol.stein besessen haben. Die nahmen dieser Grafen werden folgen-der gestalt angeführt: 3

Hermannus von Billingen von an. 960. bis an. 97;.Lotharins bis ion.

Dilmarus bis io;o,

Bernhardus bis 1062.

Hermannus. bis 1078.

Doch der einige gründ, worauf diese erzehlung beruhet, istdie,er, daß diese jetzt-genannte aus dem Billingischen stamme.»n alten scribenten, Grafen , jedoch ohne wettern zusatz , qe.nannt werden. Der erste Graf zu Holstein, von dem man gantzsichere Nachricht hat, heißt Gottfried , von dem ein eigener ar«ttckul. Als solcher an. no6. umgekommen, war die Graf«schafft Holstein von dem Hertzoge zu Sachsen , und nachmali-gen Kayser Lothario 11 . an Adolphum , Grafen von Schauen-burg, gegeben, bey dessen nachkommen sie auch geblieben. Da-mals war das Wagerland in den Händen der Wendischen völ,cker, und Ditmarschen war gleichfalls von der Grasschafft Hol-stein abgesondert, daher diese nur Holstein ins besondere undStormarn begriffen. Die Grafen aus dem SchauenburgischenHaute waren folgende:

Adolph 1 . von an. no6. bis n;;>

Adolph II. bis an. 1164. zu dessen zeiten bekam Henricus vonBadewide einige jähre die Grasschafft, und vereinigte mit der-selben Wägern.

. Adolph 111. bis an. 1200. da ward er von dem Dänischen Könige Woldemaro 11 . vertrieben , rmd Albertus von Orlamün«de davor eingesetzt, bis an. 122z.

.Adolph IV. von an. 1225. bis 12,8.

Seine beyden söhne theilten sich in die Kiclische und Rendsbnr.gliche linie; diese erbte jene, theilte sich aber wiederum in dieRenbsburgtfche und Schaumburqische oder Pinnebergische.Von dieser letzten ist der artickul Schaumburg nachzuschlagen;denn sie haben in Holstein nichts besessen, als die GrasschafftPinneberg . Die beyde andere haben folgende succeßions-ord»nuiig gehalten

Rendsburg .

Gerhardns 1 . starb an. 1251.Henricus I. starb an. i zio.Gerhardns.VI. starb an. 1340.Henricus 11 . starb an. 1,81.Gerhardus VI. starb an. 1404,Henricus III. starb an. ,427.Adolphus VIII. starb an. 1459.

Kiel .

Johannes I. starb an. 126;.

Johannes II. starb an. i;i6.

Johannes III. starb an.' 1359.

Adolphus VII. starb an. 1390.

Bey Gerhards VI. von der Rendsburgischen linie ist zu mer»cken, daß derselbe nicht allein die Kielische lande geerbt, son-dern auch zum allerersten das Hertzogthum Schleßwig als einlehen von Dänemarck auf sein Haus gebracht. Nachdem Adol-phus VIII. gestorben, fiel Schleßwig von rechtswegen an dieCron Dänemarck ; auf Holstein aber machte die abgedachteSchaumburgische linie anspruch. Es behielt aber des Adol»phi VIII. einziger schwester Hedwig, und Theodorici, Grafenzu Oldenburg , ältester söhn, Christian, damals König in Dä-nemarck , die oberband , bey dessen nachkommen sowol diesesKönigreich, als die Hertzcgthümmer Schleßwig und Holsteinnoch bis auf den heutigen tag geblieben. Er erhielt von KayserFriedrich III. an. 1474. daß Holstein zum Hertzogthum erho-ben , und demselben Ditmarschen einverleibt wurde; wiewoldas letztere damals noch seine freyheit behauptete. Bey seinererhöhung auf den Dänischen thron hatte er dem letzten HertzogAdolpho VIII. aus dem Schaumburgischen Hause versprechenmüssen, daß Schleßwig niemals mit der Cron vereiniget blei-ben sollte, und diesem zu folge verordneke.er auch seinen ältestensöhn Johannem zum Könige, und den jüngsten Fridericumzum Hertzoge von Schleßwig und Holstein. Doch Johanneszwang diesem eine theilunq dieser beyden Hertzogthümmer ab,und ob er gleich hernach, da er selbst Konig worden, alleswieder zusammen bekommen , theilten doch, seine drey söhneChristianus III. König, und Johannes der altere , wie auchAdolph, dieselbe zu Rendsburg an. 1344. in drey gleiche theile.Noch vor dieser theilung an. 1333. da Hertzog Johann undAdolph noch minderjährig waren , machte Christianus 111 .vor sich und diese zwey drüder, als Hertzoge zu Schleßwig undHolstein , einer seits, mit dem Reiche Dänemarck, anderer seitS,eme union , kraffl deren die vorfallende streitigkeiten in der gütedurch acht Räthe, vier Dänische und vier Holsteinische entschie-den werben, und beyde theile einander zu kriegs-zeiten beystehcnsollten. Und diese union ist in nachfolgenden zeiten allemal mden streitigkeiten Dänischer seits zum gründe angeführt, unddahin ausgelegt worden , daß die Hertzoge ohne der Königevorwissen nichts in kriegS,und andern wichtigen fachen vvrneh-

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