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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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fenbürg / die er sich stti. 1700. beygeleget, hat er folgende dreykinder nachgelassen: 1.) Fridericum Conradum, Grafen vonHo stein.Königlichen Cammer-Herrn und Obersten, welcheran. 1724. den 6. dec. gebohren, an. 1727. den orden vom Dan-nebrog empfangen, und sich an. 1729. mit Heimelte Bloh-min von Neversborf vermahlet hat. 2.) Chnstiaiium Detlev,Grafen von Holstein, Königlichen Cammer-Herrn, welcher an.1707. den 6. mertz gebohren, an. 1729. den orden von, Dan-nebrog erhalten, und sich am 27. oct. des letztbesagten iahrs m,tCatharina Elisabeth von Holstein verehlicht hat. ;.) Fnder,-camLouisen, Gräfin von Holstein, welche an. ,70z. den 20.ja», gebohren , und an. 1721. mit Joachims t n Brockdorf,Königlichen Cammer-Herrn, vermählt worden.

Johannes Georgius von Holstein, eu, fohn Johannls vonHolstein, und Sophiä Hedwig von Hedersdorf, war an. ,66,.den 16. febr. gebohren, verehlichte sich an. 169;. mtt^da, ei-ner tochter Friderici von Bülow, und starb an. 17,0. den 26.Vec. als Königlich-Dänischer geheimer Rath. Von seinen söh-nen sind folgende vier erwachsen : i.) Johannes Ludovicusvon Holstein , so an. 1694. gebohren, und an. 1727. Ritter vomDannebrog worden, war an. 17; 7 - wurcklicher geheimerStaats.Rath, Cammer-Herr unb Ober.Secretarius m berDänischen Cantzeley. 2.) Carolus von Holstein, KöniglicherCammer-Herr, so an. 1700, gebohren, wurde an. 1733» mden orden vom Dannebrog aufgenommen. Fridericus Wil-helmus, so an. 1723. gebohren, wurde an. 17;6. da er eben-falls Königlicher Cammer-Herr war, mit dem gedachten ordenbeehret. 4.) Georgius Fridericus, der an. 1717. auf die weit

^Johannes Fridericus von Holstein, ein gebohrner Mecklen-burger , starban. 17;?. im sept. zu Coppenhagen. Er war Kö-niglicher geheimer Rath, Ritter vom Dannebrog, und derPrinbeßin Charlottä Amaliä Hofmeister, ©ein bruder , AdamChristoph, ist an. 1711. als Oberst-Lieutenant mit tode abge-gangen. Ex manujcript* add. ^ÜbN. geneal. tnv. 1294, seqq.

Holstenius , (Lucas) war zu Hamburg an. 1596. geboh-ren. Er setzte sich anfänglich sowol auf dem Gymnaho in seinervatter-stadt, als auch auf verschiedenen Teutschen Academienveste, und hatte sich durch seinen fleiß, ingleichen durch seine rei-sen, eine grosse erudjtion erworben. Als er nun die meisten lan-de von Europa besehen , that er mit dem bekannten Geographo,Philippo Cluverio, eine reife nach Italien , mit dem Vorsatz, sichin selbigem lande in antiquitatibus Romanis zu perfectionlren.Weil er sich nun durch seine erudition zu Rom bekannt machte,auch bald daselbst zur Catholischen religion bekennte, machte ihnUrbanus VIII . zum Ganonico , Jnnocentius X. aber zum Li.dliotheeario der Vaticanischen biblivtheck. Alexander VII. schick-te ihn an. 16?;. nach Jnfpruck die Königin Christmam zu em-pfangen , welcher sie auch daselbst in öffentlicher versammlungin den schoos der Catholischen kirche aufnahm. Er starb end-lich zu Rom den 2. febr. an. 1661. da ihm denn von dem Car,dinal Barberini, dem er seine vortrefliche biblivtheck vermacht,ein prächtiges grabmahl gesetzet wurde. Er hat viel schriftenhinterlassen , worunter seine Emendationes in Eufebii librumcontra Hieroclem ; Porphyrii scripta ; de Abys-

siniorum Communione sub unica specie ; Athanalii Homili®septem; Catalogus quorundam librorum manuscriptorum va-riorum ; Not® in Steph. Byzantinum de Urbibus. Leo Alla-tius , in apib. Urban. p. 181. Lambecius, tom. I. bibl. Vin-dob. p. 12. Gajfemius , in vita Peirescii lib. IV. Bailiet , juge-ment des Savans. Naudaus , in epist. ad Gaffend. P. II. lib.XVII. c. 1. §. 3. Ctarmond. tom. III. Leben der RöniginChristinä, p.78.

* Holstenius , oder Holsten, (Cafp.) war ums jähr 1334.zu Wifmar gebohren. Nachdem er seine academifche studienzu Rostock und Wittenberg zurück gelcget hatte, gab er einenSchulmann in seiner vatter-stadt ab. Als nach der zeit derRatzeburgische Dom-Probst, Ludolff Schacke, in seinem dorfeZiethen eine neue kirche aufbauen ließ, gab er ihm an. 1,9;.die vocation als erstem Pfarrer daselbst, welche er auch an.nahm , und daselbst bis an. 1600. verblieb, in welchem jähreer als Pastor an die kirche St. Pelri nach Lübeck beruffen ward.Weil aber selbiges ohne consens des dasigen Ministem gesche-hen war, so entstunden grosse Weitläufigkeiten zwischen gedach-tem Ministerio und dein Rathe. Die Ursachen, warum dasMinisterium mit ihm nicht zufrieden seyn könne, waren : weilbey dessen angestellter wähl selbst etliche von den votirendenMitgliedern ihn irriger lehre und ärgerlichen lebens beschuldig-ten. Es schickte hierauf der Rath Holstenium an die theologi-sche Facultät nach Rostock , selbigen, weil es das LübeckischeMinisterium wegen etlicher umstände nicht thun wollte, zu era-miniren, allein selbige entschuldigte sich, und hielt ein examenmit ihm vorzunehmen vor unnöthig, weil ihn dasiges Ministe-rium bey seiner aufnähme zum Pfarrer in Ziethen schon inder lehre rein und im leben unstrafbar gefunden; sollte er sichaber nach der zeit geändert haben , so möchten sie wissen , inwelchen stücken es geschehen. Weil man nun nichts verdächti-ges auf ihn bringen konnte, ward er von dem Rath angenom,men, obgleich das Ministerium noch beständig darwider pro-testirte , auch dabey blieb, bis endlich an. 1607. die beydenBackmeisters vatter und söhn von Rostock sich ins Mittel schlu-gen , und diese streitigkciten halfen beylegen. Auf diese ver-

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drieslichkett folgte bald wieder eine andere: denn nachdem erschon an. 1612. sechzehcn hochwichtige, und in diesen letztemzelten richtig zu erklären nothwendige fragen ic. rc. ohne beatmnung des orls und druckers drucken lassen, sich auch noch sel-biges jähr verschiedener Theologorum bedrucke» darüber ausge-bälen halte, so war nicht allein das Ministerium zu Lübeck mitihm, weil es ohne dessen vorbewußt geschehen, als auch derHertzog von Holstein, Johann Adolph, nicht zufrieden, weilselbiger der Reformirten lehre, als wider welche diese fragengestellet waren , selbst nicht ungeneigt war. Gedachter Hertzog ersuchte auch deswegen den Rath zu Lübeck , Holsten darüberzu vernehmen, und selbigem seine wider das Hertzogliche Hausgebrauchte freyheil zu untersagen. Es that solches der Rath,Holsten aber, da er sahe, daß er vielleicht deswegen noch mehrungelegenheit haben möchte, wendete sich an das dasige Mi-nisterium , und bat selbiges, es möchte seinetwegen bey demHertzoge intercediren , welches auch diese unrnhe an. 16,4.stillere. Er verrichtete hierauf sein amt bis an. 16;;. daman ihm, weil er wegen schwachheit nicht mehr wohl fort-kommen konnte, einen Substitutum setzte, und starb an. >6,8.im 84. jähre. Seine schriften sind ausser gedachten: EinfältigeTrost - Schrift aus GOttes Wort und reiner Lehrer bücheru,1597. in 4. Leichen-Predtgt aufLudolph Schacken; Compen-dium Theologicum Hutteri verteutschet, Lübeck lül i. in 8.Jubil®us Evangelicus, Lübeck 1617. in 4. Hamburg 1618.in 4. Wohlverdienter Ehren-Schild auf Lutherum, Hamburg 1618. in 4. Starckens Lübeckifche kirchen, Historie, p. 363.seq. $8$. seq.

Holi?en-Land-Recht, ist ein gewisses Recht, dessen mansich m Holstem unter den bauers-leulhen zu bedienen pflegt,und nach welchem ihre rechts-händel kurtz und einfältig ent-schieden werden. Die Gelehrten vermeynen in selbigem vielfußstapfen des alten Teutschen Processes anzutreffen; wie denndie nördlichen provintzien Leutschlandes überhaupt mehr von ih-ren allen gewohnheiten übrig behalten, und die RömischenRechte in selbigen nicht so sehr, wie bey den andern durchge-drungen. Daher Ulricus Huttenus noch zu seiner zeit gesagt,daß Nieder - Sachsen nichts von Bartolo und Baldo wisse.Hütten, in pr®fat. ad Satyram Nemo. Kti pis diff. Academ.p. 38?. Mauritius , in prafat. ad Consilia Kilonienfia.

Holte, ein ehemaliges Freyherrliches geschlecht, welches indem Stift Osnabrück eine Herrschafft und vesteS schloß diesesnahmens besessen. Es sind von demselben absonderlich berühmtgewesen Wicholdus, Freyherr von Holte, ein gelehrter mann,der an. 1298. Ertz-Bischoff und Churfürst zu Cöln worden, undan. i;o6. zu Soest verstorben; ferner Ludolphus, der 28. undWilhelmus, der ;c, Bischoff zu Münster . Gegen die mitte desXVI. saeculi war Hermannus von Holte Abt zu Werden undHelmstädt. Wenn eigentlich dieses geschlecht abgegangen, fin-det man nicht aufgezeichnet. Dorgedachtes schloß aber hat an.1144. der Bischoff zu Osnabrück wegen des von Holte verübtenmulhwillen angefangen zu belagern , und nach 7. jähren erstgewonnen. Krantzii Metropol. lib. VI. c. 34. lib. VIII. c. 14.it. 34· Spangendergs Adel-spiegel, P. I.&II. Hopperodii stamm-buch , p. 39. Meibomn chron. Bergense , p. 313.

* Holtermann, (Arnold Maurit.) J. ü. D. gebürtig an-der Grafschafft Teckelnburg, war erst auf dem Gymnalio zuSteinfurt Professor Juris, hernach Professor Eloquenti® &Historiarum zu Marpurg , worauf er auf eben dieser Universi-tät die stelle eines Professors Juris, und den titul eines Hes-sischen Raths erhalten. Er starb an. i68,.im 34. jähre seinesalters. Seine schriften sind : Commentarius in Institutiones;Protheoria Juris Feudalis ; Lex Regia feu Ratio Status 1 m-perii Romano-Germanici, Marpurg 1677. in 4. Acta Recto-ratus Academi® Marpurgenfis, ibid. 1671. in 8. Commen-tarius in Florum ; de Differentia Juris Canonici & Feudalis ;Difp. de Ministrissimo ; de Nequitia Advocatorum; de varioJuris Ufu & Abufu in Curiis & Cancellariis, Marpurg 1681.jN 4. Witte , diar.

Holtz, eines der ältesten und ansehnlichsten adelichen Häu-ser u, Schwaben , von welchem Siegfried an. 1120. bekanntgewesen. Seine tochter Marqnarda hat zu des klosters Holtzerbauung an. 1130. den platz hergegeben; sein enckel aber, Frie-drich von Holtz aufHindern-Holtz, hat an. 1163. dem tnrnier zuZürich beygewohnt. Von Georg Friedrichen handelt der folgen-de artickul; desselben enckel, Eberhard Friedrich, starb an.1707. als Marggräflicher Bayreuthischer Rath und Landcs-Hauptmann zu Neustadt an der Aisch, und hinterließ;, söhne.An. 1693. verkaufte er das Rilter-guth Mühringcn in Schwa­ ben nebst einigen lehnstücken in Francken, an MarggrafGeorgFriedriche» zu Brandenburg vor 36220. Rheinische gülden.-nigs Reichs-Archiv , Part. fpee. contin. III. p. 394. Bucetm.stemmat. P. I. ©eiferte Ahnen-tafel derer von Holtz.

Holtz, (Georg Friedrich von) Chur-Bayerischer General.Feld-Marschall-Lieulenant, ein söhn Georg Friedrichs , undSinn«, Johann Georgens von Geißberg tochter, begab sich inChur -Baverische und der Catholischen Eigne dienste, ohnacach-tet er der Lutherischen religion beständig zugethan blieb. Er ver-stunde die Architecturam militarem wohl, und nach dedtcnlmgeiniger geringen chargen ward er General - Quartier - Meisterund Oberster über ein regimenk, befand sich an. 1643. bev dem

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