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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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sowenig den Baumeistern, Weibeln oder sonstigen Be-amten, auch nicht an Gesellschaften oder derGfebur-sami.

Den armen Schülern soll die Spende noch weiterverabreicht werden, sie sollen dieselbe aber nicht denSchulmeistern oder Lehrmeisterinnen abliefern.

Was nach Austeilung der Spende (die in Brotbestand) übrig blieb, sollte armen Kranken undHausdürftigen zu gut kommen, sonst aber niemand.Bäcker und Müller, welche Brot und Mehl lieferten,mussten schwören, alles getreulich zu Ehren zu ziehen,auf das genaueste zu verfahren und nichts zu verun-treuen.

Abgesehen von diesen regelmässigen Spendaustei-lungen, beschränkte sich die amtliche Armenpflege im15. Jahrhundert auf die mehr zutällige Verabreichungvon Almosen durch den Seckeimeister. In den wenigenStaatsrechnungen, welche uns aus diesem Zeitraum er-halten sind, treffen wir unter den Ausgabeposten Un-terstützungen an arme Durchreisende, Kostgelder fürKinder, Begräbniskosten für arme Leute, Entschädi-gungen für ärztliche Behandlung und Arzneimittel,Geldspenden an Invalide etc.

Auf der Landschaft mögen ähnliche Unterstützungendnreh die Amtleute verabreicht worden sein, doch fehltes uns hierüber an genauen Nachrichten.

Auf jeden Fall waren aber vor der Reformationdie Leistungen des Staates für das. Armenwesen sehrbescheidene. Die halbjährlichen Ausgaben für Ver-kostgeldung der sog.Ammenkinder und Armenunter-stützung, welche direkt aus der Staatskasse bezahltwurden, übersteigen selten die Summe von 150 Pfund(nach heutigem Geldwert ungefähr 3000 Franken).Die bedeutendsten Posten, die erscheinen, sind die Aus-