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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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wendig syn wird, uferlegen und befehlen, auch räthigwerden könnind, wa8 wir us unseren Gottshüseren denDürftigen für eine Handreichung gefolgen lassenwellind.

Nach dieser Instruktion sollen also in erster Liniedie reicheren Nachbargemeinden aushelfen; wo diesnicht oder in ungenügendem Hasse geschehen kann,hat der Staat und seine Organe einzutreten.

Die Amtleute scheinen dem Befehl, Bericht zu er-statten, etwas langsam nachgekommen zu sein. Am13. Februar 1615 erfolgte deswegen eine Mahnung,die etwas genützt zu haben scheint. Die Nachrichtenaus dem Jahre 1615, welche noch erhalten sind, hatman in erster Linie dieser Untersuchung zu verdanken.Die Unterstützung der ärmeren Gemeinden erfolgtenach der Instruktion hauptsächlich in der Weise, dassihnen die ärmsten Familien abgenommen und durchdie Pfründer- oder Spendanstalten verpflegt wurden.

Als eine bedeutende Erleichterung darf wohl auchdie Versorgung der arbeitsfähigen einheimischen Bettlerbei Zwangsarbeiten oder im Schallenwerk aufgefasstwerden.

Im Mandat von 1622 lesen wir über die Aus-gleichung der Lasten:

Wo aber ein Stadt oder Gmeind mit Armen undDürftigen überladen, oder die Ihren nit wohl alleinerhalten mögen wird, werden und sollen die benach-barten wohlmögenden (vermöglichen) Stedt oderGmeinden gegen den benachbarten Armen und Dürf-tigen das Ihrige und mit lydenlicher Handreichung dasBest tliun und die erhalten helfen, wie es die altenOrdnungen und die christliche brüderliche Liebe vor-schreiben.