115
Auch aus den nächsten Jahrzehnten wird immerwieder die Klage erhoben, dass die Bettelordnungengar nicht oder nur mangelhaft gehalten werden.
1664 sagt die Regierung, das 1643 unternommeneWerk, wodurch im Armenwesen Ordnung geschaffenwerden sollte, sei „zu keinem Fortgang kommen“und erlegen ohne Beobachtung; infolgedessen seiaber auch den liehen Unterthanen ihre Last nochnicht abgenommen, und die Regierung sowohl als dasYolk sehe sich „vilfaltig und beschwerlich beladen“.
Wie es scheint, hatten einzelne Gemeinden zwarversprochen, ihre Armen selber zu erhalten, manmöchte dieselben aber ihr Almosen täglich von Hauszu Haus abholen lassen. Die Gemeinden würden dannschon dafür sorgen, dass die Armen in ihren Schran-ken verbleiben und nicht auswärts Umschweifen undandern Leuten lästig fallen. Die Regierung hatte sichbewegen lassen, auf diesen Vorschlag einzugehen. Wiesie aber im Eingang des Mandates von 1676 sagt,musste sie bald darauf wider ihr besseres Verhoffenmit nicht geringem Missfallen sehen und erfahren,„dass eben diese Concession und Hachgebung mehren-theils die Ursach gewesen, dass unser ausgangenes Man-dat selbsten dadurch unterbrochen, und auch an denenOrten, da dieOrdnungallbereiteingeführtundim Gang ge-wesen, in völlige Confusion gebracht, hiemit dem un-verschämten Bättel gleichsam Thür und Thor wider-um geöffnet“ etc., so dass das Übel ärger sei als je.Derart war die Situation zu Anfang des Jahres 1675.
Seit mehr als hundert Jahren hatte die Obrig-keit die Durchführung der Bettelordnungen versucht,zahllose Mandate und Verordnungen hatte sie erlassen,um dem lästigen Bettel abzuhelfen und die Armen-