290
Die finanziellen Leistungen des Staates beliefensich gegen Ende des Jahrhunderts auf ungefähr100,000 Kronen, was nach heutigem Geldwert wenig-stens eine Million Pranken ausmachen würde. Dazukamen noch bedeutende Spenden an Lebensmitteln.
Nicht zu vergessen sind auch die Massregeln zurVerhinderung der Verarmung und Bekämpfung derArmut. Die Obrigkeit suchte den Unterthanen durchFörderung der Industrie und Hebung der Landwirt-schaft Arbeit zu verschaffen, sie erliess Yerordnungengegen Wucher und Für kauf und suchte auch durchKleider- und Sittenmandate der Ycrschwendung unddem Luxus entgegenzuarbeiten. An prophylaktischenMassregeln fehlt es überhaupt nicht; doch wurde ge-rade der Hauptpunkt, die Erziehung der Jugend, ver-nachlässigt. Leider gelangten die Vorschläge, die gegenEnde des Jahrhunderts gemacht wurden, um diesemÜbelstand abzuhelfen, nicht mehr zur Ausführung.
Die Armenpflege der Gemeinden war in den ein-zelnen Gegenden und Ortschaften eine sehr verschie-dene. Die Bestimmungen der Bettelordnung von 1690wurden nicht streng befolgt. Insbesondere beschränktesich die Unterstützung nicht mehr, wie vorgeschriebenwar, auf die Arbeitsunfähigen, sondern ging weit überdiesen Kreis hinaus, wodurch vielfach dem Leichtsinnund Müssiggang Vorschub geleistet wurde. Bei denArmen bildete sich allmählich die Meinung aus, dassihre Heimatgemeinde sie unter allen Umständen er-halten müsse; besonders von auswärts wohnenden Bur-gern, über die eine Kontrolle unmöglich war, konntemit Unterstützungsbegehren sehr leicht Unfug getriebenwerden. Die Armenpflege nach Kirchgemeinden tratimmer mehr zurück; vor allem war dies dort der Fall,wo sich eigentliche Burgergemeinden ausbildeten. In