r6 Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung
erben/oder diejenigen/welche in ehrlicher und" rechtmäßiger ehe gezeuget / vor ihm versterben/oder besagte männliche erben keine aus recht-mäßiger ehe erzeuget«: männliche erben nachsich verlasten solten/ auf solchen fall soll unserermeldcter enekel/der König in Spanien/ indemersieh des rechts seiner gcburt gebrauchet/ derwahre und rechtmäßige Nachfolger unserer Cro-ne und unserer länder seyn / unerachtet er zurselbigen zeit abwesend seyn/und ausserhalb un-sers ermeldcten Königreichs rellckren würde;und unmittelbar nach seinem absterben sollenseine männliche aus rechtmäßiger ehe erzeugcteerben zu ermeldeter erb-folge getangen/unerach-tet sie ausserhalb unsers besagten Königreichsgebohrcn wären/und wohneten: Indem wirbegehren / daß wegen obangcführterursilchenermeldeter unser enckel/ der König in Spanien/noch auch seine männliche lcibes-erb en nicht we-niger geschickt und tüchtig geachtet und gehal-ten werden sollen/zu ermeldeter oder zu andernerb-folgcn zu gelangen/welche ihnen in unsermKönigreich Heimfallen tönten.
Jmgegentheil verstehen wir hierdurch/ daßalle rechte und alles andere insgemein / so ihnenanjho oder ins künssige zukommen und zugc-hören tönte / denenstlben vorbehalten / unge-kränckt und gantz seyn und bleiben sollen / ebenals ob sie unaufhörlich biß an ihren tödtlichenHintritt in unserm Königreiche residierten undwohneten/und als ob ihre lcibes-erben einge-bohrne und einwohner des Königreichs waren;gestalt wir sie denn zu solchem ende / so viel esnöthig ist oder seyn würde / hierzu tüchtig gc-machetund ihnen äissenliret haben / machen sieauch hierzu tüchtig und ästpenllren durch diesesPatent.
Wie wir denn dieser wegen unsern liebenund getreuen rächen/denjenigen/welche in un-serm Parlament und in unserer rechen-kam-mer zu Paris rc. sitzen / beseht ertheilen. Ge-geben zu Versailles im monat December desjahrs der gnade 1720 und im 58 jähre unserer re-gierung. Unterzeichnet Louis rc.
Bischer» hatte sich der König in Franckreichdurch seine ausgeschickten Xlinillrc; allen stetstesbemühet / die Engelländcr und Holländer vonergreiffung der waffen abzuhalten/ welches abersoavenig fruchtete/ daß sie ihm vielmehr Ä. 1722den krieg i'ol-nniter ankündigten/und er gezwun-gen wurde/feine übrigen trouppen/ unter demober-commando des Hertzogs von Burgund/theils in die Spanischen Niederlande/ theils anden Rhein zu schicken / nachdem er zuvor diestadt Lüttich und die meisten festen örtcr desErh-stiffts Cöln/aufzulassmg dasiges Churfürstens/mit Frantzoisgarnisonen unter dem nahmen derBurgundischen kreyß-völcker besitzet; doch aber 'auchKeyserswerth undRheinberg wieder durchaccord verlohrcn. Zur sie h«sttezwar der Grafvon Chateauregnaut das glücke/ daß er dieSpanische silber-flottenach Vigos in Gallicienbrachte / und daselbst in «stier eil das meiste silberausladen ließ. Die Engel - und Holländischeflotte aber/welche von der mißlungenen expesti-twn vor Cadir zurück kam / attaquieren dieFnnzöishen kriegs-sch'sse undSpanische galio-nen/rind brachte sie zu solcher extrsmstät/ daß sie
sich selbst in den brand.stecketen/und biß auf ei-nige/so denen Mitten zu theil wurden/im rauchaufgiengen. In letztgedachtem jähre wurde diefestung Landauvon Sr. Maj.dcm Rvm. Königerobert/woraufder König in Franckreich anlastnahm/die stadt Nanci wiederum mit Franzö-sischen trouppen zu besitzen/und den Hertzog inLothringen zu nöthigen / daß er sich mit seinemgantzen Hof-Staat von dar hinweg / und nachLuneville begeben mustc. So giengen auchdie Franzosen noch in diesem jähre bey Hünin-gen über den Rhein/ besetzten die dem Hause Oe-sterreich zugehörige stadt Neubu rg/ und fiengenan/ selbige zu fornnciren / um solcher gestalt dis-seits Rhein einen festen fuß zu fassen / und dieconjunÄion mit den Chur-Bayerischen troup-pen zu f-ciluiren/ nachdem der AllerchristlichsteKönig sowohl diesen Chur-Fürsten / als auchseinen herm bruder / den Chur-Fürsten vonCöin/aufseine feite gezogen hatte. Obgcdach-tes Neuburg dienere denen Franzosen unter an-dern auch dazu/ daß sie im wurno dieses i72ztcnjahrs die festung Kehl/gegen Straßburg über/mit accord eroberten. ^
Diesis sind nun die furnehmsten geschichte/welche sich binnen 1422 und mehr jähren beydem anfange/ aufticht - erweiter - und forrsitz-auch erhaltung der Frantzöischen Monarchiezugetragen/dabey si viele anstösse und revoluno-nen biß aufdiese zeit unter sieben und sechzigRöntgen und etlichen Heryogen fürgef.stiensind. Nun wollen wir zur Materialischcnbefchreibung schreiten.
Franckreich liegt mitten unter der ron-, Lage »esM-tem^erstu , zwischen den 42 und )l grsllu latlt.und den Is und 29 lontsttuäinjs. Die gran-gen sind gegen Osten Teutschland /Schwcitz/Savoyen und Italien/ von wes.chein es durch die Alpen geschieden wird:gegen Sud theils das Ligustische meer /theils auch Hispanien und dre pyrenaischegebirge: gegen Westen einer seies Hispa-nien/ ander seits dre Aquiranische und Bei«tannische seen: gegen Worden ist der Ca-na' oder la Manche/der es von Engellandsondert ferner das grosse welt-meer/ unddie Spanischen provinyien in denen Nre*dcrlandcn.
Der umfang begrcisset 1220 oder/ wie ande-re rechnen/1200 Fr.mhöische meinen. Die langehat ohngefahr vom meer an biß gegen denRhein/ etwas weniger als 322 ineilen. Diebreite hingegen wird aussäe Frantzoische Mei-len geschähet/ «View 4 einige die länge mss 342merlen rechnen/ nemlich von Calais blßStraß-burg oder Brisach/ oder von Brest in Br»tagne biß nach St.Zean deLu; an den Spala-schen grantzen.
Die alten abtheilungen sind allhier unsers Abtheilunglhuns nicht/sondern wir wollen bloß bey der «l.l- Komg-
positionRönigLudwigsXlH verbleiben/wei-cher auffdeinletzteii Ll. 1614 gehaltenen Reichs-tage die sämtlichen Provintzien der Cron inzwölst" grosse Gouvernements eingetheilet/und vier derselben gegen Norden gesetzte/als la picardie/ la Norinandie/ L' Isle deFrance/ und la Champagne. Zum mit»tel des Reichs hac er geordnet la Bre-tagne/ la Bourgogne/ l' Orleans/ und le
Lyon«