von dem Königreiche Frankreich.
ihrem tode ihre wittwen/ so lange sie im Witt-wen-stand verbleiben/der schatzungs-und ein-qvartirMgS-freyheiten/ so sie währenden ihrespfarr-amts genossen/ferner gemessen sollen;wollen auch noch darüber/ daß gedachte Pfar-rer/ solang sie leben / eines Unterhalts/welchersich ein drittheil weiter als ihre gehabte pfarr-bestallung erstrecket/ auch ihreweiber nach ih-rem tode/ so lang sie wittwen seynd/der helsstesolches tractements sich zu erfreuen haben sol-len. Auch dafern einer oder der andere vongemeldten Pfarrern ein allvocar zu werdenverlangte/ oder den graäum eines äoÄon; derrechten annehmen wolle; wollen und befehlenwir/ daß sie an dencnz jähren/ welche vonuns zu diesem in unsern Verordnungenvorgeschrieben seynd / verschonet werden sollen/und nach dem sie sich dem ordentlichen examenunterworffen/ und durch dasselbige tüchtig be-funden worden/ sollen sie zu ciociom angenom-men werden/ und nur die helsste derjenigen ge-bühren/ welche man gewöhnet bey ieder Uni-versität darvor anzunehmen/ bezahlen. Wirverbieten auch alle psräcuAr-schulen zu Unter-weisung der Ander in gedachter vermeinten rc-ligion/und insgemein alles dasjenige/was ei-ner dieser retigion zu tavor ertheilten concelllonähnlich seyn möchte. Die Ander betreffend/welche denen/ so der so genannten Reformirtenreligion zugethan seynd/ gebühren werden/ wol-len wir/daß selbige hinfüro durch dieCatholi-sche Geistl. in ieder pfarr-kirche getausset werdensollen. Befehlen auch allen Vatern und Müt-tern/ selbige zu dem ende in die Arche zu schi-cken/ bey sOo livres auch grösserer strafe/ werdagegen handelt: Und sollen folglichen die An-der in der Römisch - Apostolisch - Catholischenreligion auferzogen wcrdcn/weßwegen wir dannallen und ieden orts Achtern hiermit ausdrück-lich befehlen/ darüber steiffund fest zu halten.Und damit wir unsere clemM gegen unsereUnterthanen von erjagter vermeinten Re-formirten religion/ welche aus unserm König-reich/ land und herrschafften unserer bstmä^ig-keit/ vor puvlicstion dieses unsers gegenwärti-gen Edicts/ sich auss eine feite gemacht haben/möchten spüren lassen; So wollen und befehlenwir/ dafern sie innerhalb 4 monats-zeit ä äacodieser Publication sich wieder zurück begeben/ih-nen erlaubt seyn solle/ wieder in die poüellionihrer güter einzutreten/ und selbige also zu gemes-sen/wie sie hätten thun können / wann sie alle-zeit darum verblieben waren: Jmgegentheilaber sollen deren güter/welche in gemcldterzeitvon 4 monatcn sich in unserm Königreich/ landund herrschafften unserer botmäßigkeil/ welchesie verlassen haben/ nicht wieder Anfinden wer-den/ nach innhalt unsrer den 2-0 Augusti jüngst-hin ertheilter äsclaracion conlllciret seyn und blei-ben. Verbieten demnechst hiemit nochmahlnund ausdrücklich allen unsern Unterthanen vongedachter vermeinten reformirten religion / daßweder sie/ noch ihre weib und Ander aus un-serm Königreich/land und herrschafften unsererbotmäßigkeirweichen/nochihre güter und etle-üen wegschaffen mögen / denen männern beystraf der galeren/und denen weibcrn bey con-lilcation ihrer leiber und güter. Wir wollenund befehlen auch/ daß unsere von der gegen die
Römisch-Catholische religion wieder abfallendegegebene Verordnungen nach ihrer form undinnhalr exeguirt werden. Im übrigen sollendie von der vermeinten reformirten religion / sodie Römisch-Catholische religion noch nicht an-genommen / in erwammg / daß es GOTT ge-falle/ sie/ wie die andern/ zu erleuchten / in denenstadten und orten unsers Königreichs und lan-den unserer botmäßigkeit verbleiben / ihre com-mercien ferner treibcn/und ihre guter gemessen/ohne daß sie unterm vorwand erjagter so er-nannter reformirten religion davon mögen be-unruhiget oder verhindert werden/ jedoch aufgemeldtc maß und weise/daß sie das geringsteexercitium oder Versammlung / unterm scheindes gebets oder Gottesdiensts der erjagten ver-meintlichen reformirten religion/wie dasselbeauch nahmen haben möge/bey obgedachtcrstra-fe der cvlifilcation ihrer leiber und güter nichtmehr verrichten sollen.
Befehlen hieraufunsern lieben getreuen.Par-lamenks-Rathen/ rechen-kammern/ steuer-ge-richten/ amtlcuten/ schöpfen / schultheissen/ auchübrigen unsern Achtern / befehlhabern / und de-ren nnrer-beamten/ so dieses angehen wird/daßsie dieses unser Edier auf ihren rathhausern /und in ihrem gericht-zwang verlesen/pnbliciren/und aä aÄa bringen lassen/darüber von Punctenzu Puncten halten/selbige beobachten und okier-viren/und weder stlbst dargegen handeln / nochgestatten/daß auf eimgerley weise von anderndargegen gehandelt werde / dann dieses ist un«scr wille und meynung. Und damit dieses al-les fest und beständig verbleibe/so haben wir un-ser sccrst-jnsiegel an diesen brief drucken lassen.So gegeben zu Fontainebleau im monat Octob.iszsund unserer regierung im 43.
Und ist nun der ausgang sothaner religions-vcrfolgung dieser/daß jetziger zeit kein reformir-ter Franhoß öffentlich in Franckreich sich an-treffen lassen darff; ja es ist des Königs cyftrso weit gegangen/daß man diese religions-ver-wandten auch in anderer Herren und Staatenlanden verfolget und zu armehmung des Catho-lischen glaubens zu zwingen suchet. Ihrer vielefind zu Märtyrern worden/und haben mit gros-ser standhasstigkeit ihre martern ausgestanden.Man kan dem Römischen Hof nicht zu viel ehreund lübmillion erweisen / auch nicht zu vielleuteunter den respect und gehorsam ixr kirchen brin-gen; Massen dennPabst lnnocenüux xiven eyferdes Königs in der so genannten extirpatton derketzerey in einem am 13 Nov. 168s geschriebenenörevs e6n5L recommendirte und herausstriche/mit vermelden/daß die Cathölische Arche diesesgrosse werck der äcvotton in ihre iahr - büchereinzeichnen / und mit ewigem rühm begleitenwürde. Er schickte ihme auch den Ertz -Bi-schoffen von kar-ro/lwgelum zu/ eine gratniationdeßhalber abzulegen. Allein andere auch inRom selbst mißbilligten die grausame art desVerfahrens/und schriebe die Königin Christinnan den Frantzöischen Ministre Mr. Terlcm garnachdrücklich : Sie könte sich über diese Han-del nicht sehr freuen/ oder der Römischen Archengar zu grossen vorrheil dabey ersehen/ denn dieneubekehrten würden ihre alte religion in herbenbehalten/und viel llicrileZi-- begehen/die gewass-neten milkiornmi tractirten die geheimnlßc zu
cavalie-