von dem Königreiche Franckreich. 8z
che prTtenlwn auf dem rechte/so die KöniginCatharina ^ecHcL-a wider den aus unehelicherVermischung erzeugten König vlon/lium unddessen uciccnä^ueen etwa allsAiren mögen/ be-ruhet.
LlufArraqo- Auf Arragonien und Katalonien möchtedie prXtenKon, dem ansehen nach/ durch ceüionlearischegik-der Grafschafften Roußillon undConflans er-julen/Mry.' loschen seyn.
Das Bönigreich Sardinien wird daher inanspruch gehalten/ weil es Hertzog Larln vonAnjou A. irZr übergeben worden. Desglei-chen weil Bönig Jacob inMajorca dieselbeJnsul 2 l- iZ49 ^önig Philippen in Franck-reich vor 122222 ducaten verkaufft/ und seineschwier und erbin Johanna/ Marckgrafinin Montferrat / A. 1373 ihr recht HertzogLudwigen von Anjou abgetreten. Hierzukömmt die Verpfandung/ welche A. 1462 die Jn-ful samt der Grafschafft Roußillon BönigLudwigen X! gegen 322020 ducaten zuge-bracht.
Auf den Balearischen Insuln rc. willFranckreich die lehns-herrschafft um das jährirgs durch einen mit dem Bischoff von Mont-pellier aufgerichteten vergleich erworben ha-ben.
Der hauptsächlichste gründ der pr-etenlionauf das Heryogthum Meyland ruhet aufder belehnung/welche vomBapser Maxiini-!ianen l A.i>Os Bönig Ludwigen Xl wieder-fahren/ dafür 1-2022 goldfl. gereichet werdenmüssen.
^„fEnsri. Hiernechstso ist auch dasKönigreich Engel-IM. land vom anspruch nicht befreyt. Denn weilLudwig VUI/ PhilippiAugusti fohn/von denenwiderspenstigen Engelländern A. 1216 zu ihrenKönig beruffenund gesalbetworden/ so meynendessen tuccellöres in der Cron Franckreich einunverwerffliches recht dadurch auffEngellanderlanget zu haben/ob gleich derselbe wenige zeitdarauf sich mit seinem Widerpart vergleichen undnach hauße reteriren müssen.
«kusdkeGva- Über dieses hat die Cron eine starcke anfor-Verung auf die Spanischen Niederlande/absonderlich die Provintzien Flandern/ lrrtois/Hennegau Lupemburg/ die alte bürg vonGent und deren äepenäemien / und ließ B.Frantz A- 1537 vor sich im Parlament/ allwoer äsns lelit cle juüice saß/gegen Larln vonOesterreich durch den General - AdvocatcnCappel pl^iciiren / urrd die conKscstion derGrafschafft Flandern / Artsis und Charleroywegen begangener Felonie suchen. Man 6 c-cretirte auch aufeine e 6 i< 9 :gl-cit 3 tion und provi-Ilonsl Verordnung / daß alle lehn - lerne dieserGraffchafften ihrer pflichten erlassen / und anFranckreich gewiesen werden sollen. Wel-che anfoderung mit dem schwcrd und feder ver-fochten/und endlich/vermittelst desPyrenäischenftiedens/dahin gebracht worden/daß Spaniender Cron Franckreich gantz Artois/ wenigausgenoinmen/und einen theil von Flan-dern und Hennegau abgetreten/Lre. gs. zsiraL kyrenL. Wormit man an SpanischerSeiten gemeiner / es wäre diese prTtcnliongründlich abgethan; zumahl die KöniglicheJnsantin Maria Theresia eidlich rsnunciiret.Der König in Franckreich aber hat- nachdemZweite ^>aupt-Handlung.
diese seine gemahlin mit dem Dauphin gesegnetworden / und der tod Bönig PHUippi iv inSpanien darzu kommen / behaupten wollen/daß diese verzicht null und nichtig/ und dahergantz revocabcl/mithin aufdie Königin die luoceüion der souverainctc des Hertzog thumsBrabant/und anderer Spanischen Nieder-ländischen provinyien/vermöge des äcvolu-tion-rechts/worvon oben ein mehrers angefüh-ret worden/ gefallen wäre. Darüber es auchzum fcder-kriege/ und endlich zumschwerdtschla-ge kommen.
Weil A. 1390 die stadt Genua sich Bönig Auf Germq.Larln v'. mittelst einer fftenncn abordnungun-terwürffig gemacht/ hat A. 1558 der Hertzog da-selbst/ j'LtruL kuigoltU8, sich anderweit an dieCron ergeben / dergleichen auch A. 1499 durch6apMinum kulZo6um geschehen/wie denn nichtweniger A. 1-2,8 die stadt sich abermals lubmi»tiret. So hat die Cron Franckreich auch aufdenpnncipgt dieser Repubiigue pr^rencliret/wel-che aber wenig daran gestehet. Wie dennauch in dem tractat/ welchen im nahmen desKönigs Mr. Colbert mit dem Herrn MariniA.i63s geschloflen/und nach welchem die lublnir-Üon des Doge und der vier ^cnstoren gcsche-hen/nicht das geringste von diesem anspruch ge-meldet worden/da sonst zum wenigsten einig re-lervut der alten prLtcnlion halber würde gesche-hen seyn/ wann Franckreich daran was gelegen^oder dessen befugt gewesen wäre. Man brauchteauch nicht sowohl das Wort grsce als bisnveillLn-ce; bonte, f-iveur Scc. gegen den König. Indessenist ihr derKönig inFranckreich anitzo zwey Millio-nen schuldig/ welche die Stände von LanguedocA. 1721 nicht allein zu bezahlen über sich genom-men/sondern auch noch 322222 pfund/ so siedem König bewilliget/ von dieser Nepublique er-borget: Ob aber dieselbe/bey wiederfoderungdes capitals und erfolgtet Weigerung/allzu gros-ses recht an dem Frantzöischen Hofe finden wer-de/ stehet dahin/ und mag sich selbige immiitelstan die A. 1684 erlittene bombardirung erinnern/wovon bey der beschreibung des Staats vonGenua ein mehrers gedacht werden soll.
Aufdas clommium man« im Mittel-meere Auf^^.hat Franckreich auch smeprXtcnilon. und ver-^'n»-langet/daß vor den Fränkischen flaggen aliereVmeer ^-andere das segel streichen sollen. ,
Auf Savoyen und die zugehörige länderAuf S«rv,zrühret daher einiger anspruch: Als philibert*"'
II Hertzog zu Savoyen ohne männliche erbenverdorben/ und dessen halb-bruder / HertzogCarl / lucccäirete / sprach Bönig Frany l in-Franckreich die landschafften Bresse/ Nizza/Vercelliund Faussigny wegen ftiner frau Mut-ter/ Hertzog Philibcrts vollbürtiger schwester/als erbe an/ 'und trieb Hertzog Carln mit demdegen aus seinem lande/darüber er aus unmuchzu Vcrcclli starb. Hertzog Emanuel Phili-bert rsvcnZirte sich zwar etwas in der schlachtbey St. Quintin ; es muste aber doch Turin/Pignerol/Chicrasco und andere wichtige platzeeine lange zeit in der Frantzosen Händen bleiben.
Wann sich der fall solle zutragen / daß Se. Kö-nigl.Hohcit/der jetzige Hertzog zu Savoyen/oh-ne männliche erben versterben/ und die Duchessede Bourgogne dero tod erleben oder kinder ver-lasscn würde/ so dörffte Franckreich zum wenig-^ r sterr