NE, X Is X
Daß sich die Aussätzigen mit den
Reinen nicht verehlichen sollen.
XII.
'Als sich hievor etwan begebe», und noch in künff-tigem sich zutrage» möchte, daß junge oder alte ge-sunde Personen mit anderen, so des Aussatzes schuldigund behafft, sich verehelichet, und noch ehelich ver-pflichten wölken, haben Wir Uns jederzeit, alsauch nachmahlen entschlossen, angesehen und gesetzt:Dieweil GOttes deß HErren Gesatz vermag, undgar austruckenlich bestimmt, daß die Unsauberen,und mit der Maltzey befleckten Persohnen, von denGesunden abgesündcret werden sollen, und dannauch der Aussatz, vermag Unser Satzung, einUrsach der Scheidigung ist: Als solle dergleichenBefleckten mit gesunden Persohnen die Ehe-Bezeu-hung nimmermehr gestattet, sondern gleichfahls ver-botten, und Unseren Ehe - Richteren in künffngemeingebunden und befohlen seyn, dieselben ihres Vor-habens gestracks abzuweisen , und da es gleichwolbeschehen wäre, sie von cinanderen wiederum zuscheiden.
Welche