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4» Rezerei
eine alte Nachricht vorhanden, daß die Sabellia«ner den Genus des Käses und der Eyer gänzlichverboten: eine Verordnung, die den ältern Kir-chenlehrern ebenfals ganz unbekannt gewesen.
Anm. Die erste Klage hat Baronius »nnsl. ecclel. snn.dXX. tom. II. p. 4ZO. und an». LdX. §. 64. to»».HI. p. 58. der mansiscben Ausgabe erhoben. Die al-tere Nachricht stehet in eines ungenannten nomocrmon.bey dem Hotelier moniment. ecclef. Orsec. to-n. I. p.i2Z. deßen Noten. p. 724. als von beyden vvorm tii-stor. 8ade11i«ll. p. 4;. stz. zu vergleichen.
§. XlV.
Noch erheblicher ist die Frage, was Sabel-lius von den göttlichen Schriften gehalten? Diealten haben uns darauf eine sehr deutliche Ant-wort hinterlaßen. Die Sabellianer, sagen sie,haben die ganze Samlung der biblischen Bücherdes alten und neuen Bundes angenommen.Zeugniße derselben sind von ihnen zum Beweisihrer Jrtümer und von ihren Gegnern zu ihrerWiderlegung angeführet worden. Allein siesezten ihnen apokryphische Bücher an die Seite,unter denen nahmentlich das Evangeliumder Aegyprier bemerket wird.
Anm. Dieses alles meldet Epiphanius liseref. I-XII. p.51z. U- 514. Man sehe LarSners creäibillt^ ok tde6osxel-ÜIstor/,/-a»-t. II. vo/. 4. p. 627. sg.
§. XV.
Es ist noch der dritte Theil dieser Abhand-lung übrig, in dem die Nachrichten von denSchicksaalen der sabellianischen Parthei zusamlen sind. Sie betreffen theils seine Anhänger,
theils