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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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ze Achkzehen Thaler an den Creksamtmann Storchen baarzu vergnügen, und solche gegen Quittung, Kraft dieses,xnftnende in Ausgabe zu verschreiben hast. An dem ge-schicht Unser Wille und Meynung. Darum Dresden, amiz. ^umi 20. 1746.

I. C. Gr. v. Ilenuicke.An

den Oberbergamts-Director vonDerbisdorf, Berghauptmann v.

Kirchbach und Oberhükten-Amt

zu Freyberg. Johann Conrad U'st

v.

Friedrich August rc. Chur-Fürst rc.

§8ohlgebohrner, Beste, Rathe, liebe getreue. Unsist ausführlich vorgetragen worden, was wegen des vor-hin verschiedentlich angesehenen Gerichtsstandes der Ober-Hüttenamts-Assessoren, sowohl Unserm, bey Gelegenheiteines', die Verlaffenschaft des verstorbenen Oberhütten-. Amts-Assessors Wenzels betreffenden, von euch, dem Ober-hütten-Amte, unterm z in )elart. c. 3. einberichteken Su-chens, erlaffenen kelarchte vom izn Azul, zu Folge, voneuch gemeinschaftlich, als im Jahre 1746. von dem Ober-berg-Amte unterm 7. Decbr. und von dem Oberhnkten-Amte unterm 29. OÄbr. gehorsamst angezeigt und vor-bestellt worden, und auf euer beygefügtes Anlangen umUnsere gemeßensie Vorschrift für künftig vorkommendeFalle, ertheilen Wir diese, in Gemäßheic mit der 1710dem Oberhütten- Amte gegebeneren auch nachher nicht ab-

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