Buch 
Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
Entstehung
Seite
218
JPEG-Download
 

2l8

rXX:

dene IurisdickionS - Differenz betreffende, unterthanigsteBerichte künftig mit hauptsächlicher Resolution versehen:laßen euch aber hierdurch die ^cka lud 1" Nr. log, nebsteiner Original-Vorstellung des Adv. TischerS, als Ver-treters obigen Nachlaßes, wieder zufertigen, und begehren,ihr wollet mit der Subhastacion des FreieölebenschenHausessalvo jnre ungesäumt gebührend verfahre», sowohl dieGelder einstweilen bey euch Dspotiwmbringen. Mochkens euch nicht bergen, und geschieht da-ran Unsere Meynung. Datum Dresden, den 29stenNovember, 1805.

H. A. von Hünerbein,

Unsern lieben getreuen, demRathe zu Freyberg.

Christian Friedrich Weinlig 8,

^ 2 )

Friedrich August, rc. König von Sach-sen rc. rc.

8iebe getreue. Was Wir, auf eure am so. 25.zuuy und loten 8oytbr. 1805. erstattete, des verstorbe-nen Viee-Vergmeisters und Ober-EinsahrerS, Freies-leben, Verlassenschasts- und Schuld- Sachen und die beysolcher Gelegenheit zwischen euch und dem Berg- auchOberbergamte zu Freyberg entstandene Jurisdictions-Dif-ferenz betreffende, unterthänigsten Berichte, wegen 8ub-liallatiou des Freieslebenschen Hauses und der bey euch Dexoütum zu nehmenden ibicitariom. Gelder, am 29»

blovbr.

v