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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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Unsers Oberberg-AmkS, ebenfalls behäng obstgmren,und wie es geschehen? gehorsamst anzeigen, auch vorVersiießung derer Vier Wochen, unterthänigste Erinne-rung thun, damit Wir wegen der k.elIZuation und son-sten, weitere Verfügung treffen können. Hinmächst undalldicweikn übrigens verlauten will, als ob einige Tagevor odbemelten Absterben, verschiedene Soripwren durchLommern, Schüzen und Glasern, auf die Seite geschafftworden seyn sollen: Also habt ihr der Oberberg-Amts-DirecWr und ihr der Berghauptmann, diese Persohnenvor euch zu erfordern, sie zur gründlichen Anzeige anzu-halten, sothane Lcripturen von denenselben versiegelnund an euch extraäiren zu laßen, auch solche unter euerernochmahligen Versiegelung beym Oberberg-Amt in Ver-wahrung aufzubehalten. Daran geschicht Unser Willeund Meynung. Datum Dreßden, am Listen ^auuarilHmno 1744.

Joh. Ch. F.v.Hennicke.An

das Obcrberg-Amt zu Freyberg.

Johann Conrad List.

Die ObliAnation des verstor-benen Berg- Rath Henkels kix-xechuon8- Stube, und wasdem anhängig berr.

Or)