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Friedrich August rc. König in Pohlen rc.Chur-Fürst rc-
^^este, Hochgelahrter, Räthe, liebe getreue! Wir ha-ben aus euern unterm 2» buju8 erstatteten gehorsamstenBerichte verlesen hören, welchergestallcen des verstorbenenBerg-Rath Henckels, Lx^eclition8-Stube, voneuch ebenfalls behörig obsiZmi et worden, und wie nächst-dem Lommer, Schüze und Gläser, bey ihrer Verneh-mung versichert, daß sie weder vor ihre Persohn, etwasvon denen Henckelischen 8crixturen und andern Sa-chen, zu sich genommen, oder auf die Seite geschastek.Noch ihnen beweist sey, daß dergleichen von andern gesche-hen, solche ihre Aussage auch eydlich bestärket hätten.Gleichwie Wir nun, was die, von denen Stadt-Gerich-ten daselbst, zuerst unternommene Obligation anlanget,das behörige an den Rath allda am heutigen äato verfü-get, wie die copeyliche Anfüge mit mehrern besaget:Also ist Unser Begehren, hiermit gnädigst befehlende,ihr wollet euch, auch eueres Orths, darnach allergehor-samst achten, in dergleichen Fällen künftig zeitlicher viZi-liren, und die Obligationen bewerkstelligen, auch denenHenckelischen Töchtern und Erben zu erkennen geben, wieihnen gebühret hätte, den Todesfall ihres Vaters undErvlaßerö, sofort bey euch behörig zu melden; wie dennwegen der jezigen lbe8igation, Unsere weitere Kesolutionehestens erfolgen soll, und können Wir übrigens auf bey-kommende, von tommern. Schuhen und Gläßern einge-reichte alleruntertbänigste Vorstellung sub Klo.,148. inGnaden geschehen laßen, daß, weil die LuxxUcsnten,
besage